Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat die Zulassung für Lefamulin (Xenleta, Amp. 150mg/15ml; Tbl. 600mg) erteilt. Das Medikament ist zur Behandlung einer ambulant erworbenen Pneumonie zugelassen, wenn andere Antibiotika nicht geeignet sind oder unwirksam waren. 

Es handelt sich um eine Substanz aus der Stoffklasse der Pleuromutilin-Antibiotika. Diese binden an das Peptidyltransferase-Zentrum der 50S-Untereinheit der Ribosomen und hemmen so die bakterielle Proteinsynthese.

Xenleta wird oral oder parenteral verabreicht. Die Behandlung kann von Infusionen auf Tabletten umgestellt werden.

Als häufigste Nebenwirkungen wurden Reaktionen an der Infusionsstelle für die parenterale Form und gastrointestinale Störungen (Durchfall, Übelkeit, Erbrechen) für die orale Form registriert. Weiter wurden auch erhöhte Leberenzymwerte, Kopfschmerzen, Hypokaliämie und Schlafstörungen festgestellt. Als häufigste schwere Nebenwirkung wurde Vorhofflimmern beobachtet. Die Anwendung bei Patienten mit verlängertem QT-Intervall ist kontraindiziert.

Quellen:
Pharmazeutische Zeitung, 32/2020/p29
European Medicines Agency, EPAR Xenleta (Lefamulin)

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