Das BAG informiert:

Die mRNA-Impfstoffe von Moderna und Pfizer/BioNTech sind für eine Auffrischimpfung für bestimmte Personen zugelassen.

Eine Auffrischimpfung wird wie folgt empfohlen:
-Personen ab 65 Jahren (vor allem für Personen ab 75 Jahren und Personen ab 65 Jahren mit chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung);
-Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter

Folgenden Personen ist eine Auffrischimpfung nicht generell empfohlen, kann aber in Einzelfällen auf Wunsch und nach gründlicher Abklärung mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt empfohlen werden:
-Besonders gefährdeten Personen unter 65 Jahren mit chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung.

Die Auffrischimpfung soll ab 6 Monaten nach der vollständigen Impfung (Grundimmunisierung) verabreicht werden. Die Impfung soll zudem wann immer möglich mit dem gleichen Impfstoff erfolgen mit dem die ersten beiden Impfungen verabreicht wurden.

Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig. Wenn für Sie eine Auffrischimpfung empfohlen ist, können Sie sich entsprechend den Angeboten in den Kantonen dafür anmelden. Informieren Sie sich auf der Webseite oder bei der Infoline Ihres Kantons wo Sie sich anmelden und impfen lassen können. Oder fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker.

Quelle:
BAG, Coronavirus: Impfung

Link:
BAG, Erkundigen Sie sich jetzt nach Impfterminen in Ihrem Wohnkanton.

Zurück