Der Körpergeruch hängt mit der Menge der produzierten Sekrete wie Schweiss oder Speichel sowie mit der Haut-, Darm oder Mundflora zusammen. Einige Medikamente können diese Faktoren und damit den Körpergeruch über verschiedene Mechanismen verändern:

Erhöhte Schweissproduktion:
Durch erhöhte Schweissproduktion vermehrt sich das Hautmikrobiom, welches den Schweiss in geruchsintensive Abbauprodukte umwandelt.
Dies betrifft z.B. Amphetamine, Pseudoephedrin oder Tramadol, bestimmte Antidepressiva (Fluoxetin, Paroxetin, Venlafaxin), Topiramat, Pregabalin, Gabapentin und bestimmte Opioide wie Fentanyl, Methadon und Codein, Aspirin, Zidovudin, bestimmte Betablocker, Omeprazol sowie Medikamente, die Hitzewallungen verursachen können, wie Tamoxifen, Raloxifen oder auch überdosiertes Levothyroxin.

Veränderung des Atems:
Aufstossen kann durch Nikotin, GLP-1-Agonisten, Mycophenolat, ätherisches Pfefferminzöl oder HIV-Proteasehemmer verursacht werden.

Verminderte Speichelproduktion:
Wird weniger Speichel produziert, verändert sich die Mundflora und damit auch der Atem.
Dazu gehören Medikamente mit anticholinerger Wirkung wie H1-Antihistaminika, einige Antidepressiva, Oxybutynin, einige Schmerzmittel wie Tramadol, Fentanyl und Buprenorphin oder auch Loperamid. Bupropion kann eine starke Xerostomie verursachen.

Erhöhte Speichelproduktion und damit einhergehende Mazeration im äusseren Mundbereich:
Cholinesterasehemmer, die bei Alzheimer eingesetzt werden und bestimmte Neuroleptika wie Clozapin und Risperidon.

Produktion von Geruchsverbindungen, die über Schweiss oder Atem ausgeschieden werden:
Ein fischähnlicher Geruch kann durch die Einnahme von L-Carnitin oder Betain hervorgerufen werden. Brivaracetam verursacht einen urinähnlichen Geruch, wie er nach dem Verzehr von Spargel auftritt. Weitere Beispiele sind Disulfiram, Voriconazol, Metronidazol, Lithium und Diphosphonate.

Veränderung des Hautmikrobioms:
Topische Antibiotika, Antiseptika und Antimykotika verändern die Hautflora und damit auch den Körpergeruch.

Quelle:
La revue Prescrire, 462/2022/p272

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