Das BAG informiert:

Der Schweizerische Impfplan wird mit einem umfassenden Analyserahmen regelmässig vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) überarbeitet.

Neuerungen und Anpassungen 2022

1. Impfung gegen Herpes Zoster

Ab sofort wird in der Schweiz die Impfung gegen Herpes Zoster (= Gürtelrose) mit dem adjuvantierten inaktivierten Subunit-Impfstoff (Shingrix®) empfohlen. Dies als ergänzende Impfung für gesunde Personen ab 65 Jahren (siehe Kapitel 2) sowie als Risikogruppen-Empfehlung für Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Risiko eines HZ ab 50  Jahre bzw. mit höchstem Risiko (z.B. schwere Immundefizienz) bereits ab 18 Jahren (siehe Kapitel 3 für Risikogruppen empfohlene Impfungen). Dieser Impfstoff ist seit Januar 2022 in der Schweiz verfügbar. Die klinische Wirksamkeit von 2 Dosen liegt bei >90% nach drei Jahren, und sie bleibt mindestens 7 Jahre erhalten. Damit ist dieser Impfstoff deutlich besser und auch über eine längere Zeit wirksam, als der bisherige Lebendimpfstoff gegen Herpes Zoster. Die bisherigen Empfehlungen vom November 2017 für den Lebendimpfstoff (Zostavax®) gelten nur noch für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren ohne Immundefizienz, welche den Lebendimpfstoff gegenüber dem inaktivierten Impfstoff vorziehen.


2. Präexpositionelle Tollwutprophylaxe
Die Richtlinien und Empfehlungen «Prä- und postexpositionelle Tollwutprophylaxe beim Menschen» wurden im April 2021 veröffentlicht. Für Erwachsene und Kinder umfasst die präexpositionelle Prophylaxe (PrEP) neu zwei Dosen, die an den Tagen 0 und 28 (möglich ab dem Tag 7) i.m. verabreicht werden, sowie, bei fortgesetztem oder wiederholtem Expositionsrisiko, einer Auffrischimpfung nach minimal 12 Monaten. Das PrEP-Schema bleibt für immunsupprimierte Personen unverändert (drei Dosen an den Tagen 0, 7 und 21–28 + bei fortgesetztem oder wiederholtem Expositionsrisiko, eine Auffrischimpfung nach minimal 12 Monaten). Darüber hinaus wird die Menge an humanen Tollwut-Immunglobulinen (hRIG), die zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) bei tollwutgefährdeten Personen ohne PrEP (oder bei unvollständiger Impfung oder unbekanntem Impfstatus) verabreicht wird, an die Anatomie der Bissstelle angepasst (maximale Dosis 20 IE/kg Körpergewicht; in der Regel ist eine Ampulle à 2 ml (300 IU) ausreichend, auch wenn eine höhere Menge berechnet wurde). Die PEP-Impfschemata hängen vom Impfstatus der exponierten Person ab und bleiben unverändert. Serologische Kontrollen werden nach jeder PEP und in speziellen Situationen auch nach PrEP empfohlen. Ein Antikörper-Wert von ≥0,5 IE/ml im RFFIT (Rapid Fluorescent Focus Inhibition Test) ist das von der WHO definierte Korrelat für Schutz nach der Impfung (falls erforderlich, werden Impfungen und Kontrollen fortgesetzt, bis dieser Mindestwert erreicht ist).


3. Impfung gegen Meningokokken Anpassung des Impfschemas für Risikogruppen
Im Juni 2021 wurde die Swissmedic-Zulassung des einzigen, zurzeit in der Schweiz zugelassenen, quadrivalenten Meningokokken-Konjugatimpfstoffes (Menveo®) angepasst und auf die Anwendung ab dem Alter von 2 Monaten erweitert. Neu ist der Impfstoff mit einem Mehrdosenschema zugelassen. Die Impfung soll mit 4 Impfdosen bei Impfbeginn im Alter von 2–6 Monaten und mit 2 Impfdosen bei Impfbeginn im Alter 7–23 Monaten erfolgen. Die Impfempfehlung für Säuglinge/Kleinkinder mit erhöhtem Risiko für eine invasive Meningokokkenerkrankungen wurde entsprechend angepasst (siehe Kapitel 3g).


4. Vergütung der Impfungen
Impfung gegen Herpes zoster
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt ab Februar 2022 die Vergütung der Impfung mit dem adjuvantierten inaktivierten Subunit-Impfstoff gegen Herpes Zoster (Shingrix®) für alle Personengruppen, für die die Impfung von EKIF/BAG empfohlen wird. Der Lebendimpfstoff (Zostavax®) wird weiterhin nicht vergütet.

Quelle:
BAG, Schweizerischer Impfplan

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