Ab Januar 2023 wird in der Schweiz die Impfung gegen Varizellen mit zwei Dosen als Basisimpfung für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen. Die Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten MMRV-Impfstoff erfolgen, der gegen vier Krankheiten schützt: Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Ausserdem wird eine Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Varizellen (oder MMRV) allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, die bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben.

Bei Personen, die sich noch nicht infiziert haben, kann die routinemässige Impfung gegen Varizellen in der frühen Kindheit die Krankheitslast durch Varizellen sowie mittel- und langfristig auch die durch Gürtelrose verursachte Krankheitslast deutlich reduzieren. Darüber hinaus werden besonders gefährdete Personen, die nicht geimpft werden können (Immundefiziente, Säuglinge, nicht immune Schwangere), durch eine hohe Durchimpfungsrate in ihrem Umfeld indirekt vor den schweren Komplikationen der Varizellen geschützt. Die zelluläre Immunität scheint bei der Mehrheit der geimpften Personen lange und wahrscheinlich lebenslang zu bestehen.

Sowohl die Varizellen- wie auch die kombinierten MMRV-Impfstoffe sind Lebendimpfstoffe, die sehr stark abgeschwächte, aber dennoch immunogene Viren enthalten. Als Hilfsstoffe dienen Wasser, Aminosäuren und verschiedene Zucker, teilweise auch Spuren von Gelatine, Harnstoff sowie Natrium- und Kaliumsalzen.
Die Impfstoffe enthalten keine Adjuvantien (wirkungsverstärkende Zusatzstoffe) sowie kein Aluminium oder Quecksilber.

Für einen vollständigen und langanhaltenden Schutz sind zwei Dosen erforderlich, da Durchbruchsinfektionen bei Personen, die nur eine Dosis erhalten haben, relativ häufig auftreten. Der Mindestabstand zwischen den beiden Dosen beträgt 4 Wochen. Wenn die 1. Dosis im Alter von >9 Monaten verabreicht wurde, sollte die 2. Dosis nicht vor dem Alter von 12 Monaten erfolgen. Ausserdem sollte eine Schwangerschaft bis zu einem Monat nach der zweiten Impfdosis vermieden werden.
Lokale Reaktionen an der Injektionsstelle (Erythem oder Schmerzen) treten bei 15–20% auf, kurzzeitiges Fieber bei etwa 15% und Fieber an den Tagen 7–21 bei etwa 4%.

Bei Verabreichung des monovalenten VZV Impfstoffs (VZV = Varizella-Zoster-Virus) soll im Falle einer nicht gleichzeitigen Gabe ein Minimalintervall von einem Monat nach einer MMR-Dosis eingehalten werden.
Alle routinemässig verwendeten Nichtlebendimpfstoffe können gleichzeitig oder in beliebigen Abständen zu MMRV oder VZV verabreicht werden.
Die monovalenten Varizellenimpfstoffe und auch die quadrivalenten MMRV-Impfstoffe können austauschbar verwendet werden, falls eines der Produkte nicht verfügbar ist. Die Verabreichung erfolgt subkutan oder intramuskulär.

Die Kostenübernahme der empfohlenen Basis- und Nachholimpfung gegen Varizellen mittels MMRV- oder Varizellenimpfstoffen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für Personen im Alter von 9 Monaten bis 39 Jahren ist in Abklärung.

Quelle:
BAG-Bulletin 44/2022/p10

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