Das BAG informiert:

Ab 2023 wird die Impfung mit zwei Dosen als Basisimpfung gegen Windpocken (Varizellen) für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen. Die Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten MMRV-Impfstoff erfolgen, der gegen vier Krankheiten schützt: Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.  

Da das Risiko von Krankheitskomplikationen bei Erwachsenen erhöht ist, ist es wichtig, eine Ansteckung bei allen noch nicht immunen Personen zu verhindern. Die Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Windpocken (bzw. MMRV) wird daher allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahre (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben. Die Impfung erfordert zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen. Bei Unsicherheit bezüglich einer früheren Windpocken-Erkrankung können zur Abklärung des Immunstatus die IgG-Antikörper bestimmt werden.

Ab Januar 2023 werden die Kosten für die Impfung gegen Windpocken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter bis 39 Jahren (also bis zum 40. Geburtstag) von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Die Kostenübernahme bezieht sich auf die empfohlene Basisimpfung und die Nachholimpfung mittels Varizellen-Einzelimpfstoffen wie auch mittels der kombinierten MMRV-Impfstoffe.

Die Impfung gegen Herpes Zoster mit dem adjuvantierten Subunit-Impfstoff (Shingrix®) wird in der Schweiz seit 2022 empfohlen. Dies für gesunde Personen ab 65 Jahren sowie für Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz ab 50 bzw. mit schwerer Immundefizienz ab 18 Jahren. Erforderlich sind zwei Dosen im Abstand von mindestens zwei Monaten. Bei Personen mit Immundefizienz kann individuell auch ein Abstand von vier Wochen in Erwägung gezogen werden. Die Impfung mit dem Subunit-Impfstoff wird ab Februar 2022 durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Die bisherigen Empfehlungen von 2017 für den attenuierten Lebendimpfstoff (Zostavax®) gelten nur noch für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren ohne Immundefizienz, welche den Lebendimpfstoff gegenüber dem Subunit-Impfstoff vorziehen. Die Impfung mit dem attenuierten Lebendimpfstoff wird nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Quelle:
BAG, Windpocken & Gürtelrose

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