Das BAG informiert:

Neue Impfempfehlung: Die Impfung gegen Pneumokokken-Erkrankungen mit einem konjugierten Pneumokokken-Impfstoff (PCV) wird neu für alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren als ergänzende Impfung empfohlen (eine Impfdosis).

Die bisherigen Pneumokokken-Impfempfehlungen für Risikopersonen <65 Jahre und die Basisimpfempfehlung für Kinder bis fünf Jahre bleiben weiter bestehen. Personen, die bereits einen Konjugatimpfstoff im Erwachsenenalter erhalten haben, wird zum aktuellen Zeitpunkt keine weitere Impfdosis empfohlen.

Die zusätzliche altersbasierte Impfempfehlung erfolgt, da höheres Alter ein unabhängiger Risikofaktor für invasive Pneumokokken-Erkrankungen (zum Beispiel Bakteriämie oder Meningitis) und eine Pneumokokken-Pneumonien darstellt. Zusätzlich konnte gezeigt werden, dass eine PCV-Impfung bei ≥65-Jährigen wirksam gegen diese beiden Entitäten schützt.

Kostenübernahme: Die Kostenübernahme einer PCV-Impfdosis als ergänzende Impfung für alle Personen ≥65 Jahre wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) seit Januar 2024 gemäss Empfehlung übernommen, wenn diese Limitation pro Impfstoff in der Spezialitätenliste aufgeführt ist.

Weiterhin werden die Kosten für die Pneumokokken-Impfung von Risikopersonen im Alter von 5 bis 64 Jahren nicht übernommen.

Quelle:
BAG-Bulletin, 4/2024/p14

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