Das BAG informiert:
Allgemeines und Übersicht Empfehlungen
Das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) wird hauptsächlich via Atemwegströpfchen durch Husten oder Niesen übertragen. Auch eine Übertragung via Aerosole sowie indirekt via kontaminierte Oberflächen und Hände auf Schleimhäute ist möglich.
Eine Infektion oder Erkrankung mit RSV hinterlässt keine bleibende Immunität.
Obschon sich Menschen jeden Alters immer wieder infizieren und in Form einer meist leichten Erkältung daran erkranken, kann die Krankheit bei Säuglingen, älteren Erwachsenen und Personen mit Risikofaktoren öfters schwer verlaufen, mit lebensbedrohlichen Komplikationen, welche eine Hospitalisation erfordern oder manchmal gar zum Tod führen.
Die Krankheitslast von RSV ist hoch. Die RSV-Saison in der Schweiz dauert von November bis März/April. Im Winterhalbjahr ist RSV der häufigste Grund für eine Hospitalisation bei Säuglingen und Kleinkindern.
Und es zeigt sich immer mehr, dass RSV auch bei älteren Personen und solchen mit Vorerkrankungen oder einer Immunschwäche eine erhebliche Krankheitslast mit vielen Hospitalisationen und Todesfällen verursacht.
Empfehlungen zur Prävention von RSV bei Neugeborenen und Säuglingen sowie bei Kleinkindern mit erhöhtem Risiko
Die EKIF/CFV und das BAG empfehlen gemeinsam, dass alle Neugeborenen bzw. Säuglinge entweder durch eine maternale Impfung der Schwangeren oder mit einer Einzeldosis eines langwirksamen monoklonalen Antikörpers (mAB) während ihres ersten Lebensjahres vor einer Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) geschützt werden. Ausserdem sollen Kinder im Alter von 24 Monaten oder jünger mit chronischen angeborenen oder erworbenen Erkrankungen, die mit einem anhaltend hohen Risiko für einen schweren RSV-Verlauf verbunden sind, eine zweite Dosis eines langwirksamen mABs erhalten, um sie auch während ihrer zweiten RSV-Saison zu schützen.
Empfehlungen zur Impfung gegen RSV für Erwachsene ab 75 Jahren und für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko ab 60 Jahren
Das BAG und die EKIF empfehlen die Impfung gegen RSV aktuell mit 1 Impfdosis:
1. als ergänzende Impfung für alle Personen ab 75 Jahren
2. als Risikogruppenimpfung für Personen zwischen 60 und 74 Jahren mit einem erhöhten Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung
Die Anzahl Jahre, nach welchen eine erneute Impfung erforderlich ist, ist derzeit noch nicht genau bekannt.
Keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Darüber hinaus kann eine Impfung gegen RSV für Patientinnen und Patienten im Alter von 18 bis 59 Jahren mit einer schweren Immunschwäche oder für Personen mit anderen Grunderkrankungen in Betracht gezogen werden, bei denen eine behandelnde Ärztin oder ein behandelnder Arzt ein sehr hohes Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung feststellt.
Zu beachten ist, dass diese Empfehlung bei Personen unter 60 Jahren ausserhalb der Swissmedic-Zulassung liegt und daher den Off-Label-Prinzipien folgen muss.
Die Tabelle 1 zeigt die empfohlenen Ziel- und Altersgruppen für die Impfungen bzw. die Immunisierung gegen Covid-19, Grippe (Influenza A und B) und RSV. Die Tabelle 2 zeigt Informationen zum Impfschema, zu den Produkten sowie zu den empfohlenen Zeitpunkten.
Quelle:
BAG-Bulletin, 36/2025/p8


