Die Saison, in der Zecken besonders aktiv sind, erstreckt sich von März bis November. Das BAG publiziert von April bis Oktober einen Lagebericht mit den Fallzahlen der durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), der Tularämie und den hochgerechneten Arztkonsultationen wegen Zeckenstichen und Borreliose.

Die FSME ist seit 1988 meldepflichtig, während die Tularämie erst seit 2004 gemeldet werden muss. Die durch Zecken übertragenen Tularämien machen im Jahresdurchschnitt 49% der Fälle aus. Bei den anderen Fällen ist die Exposition entweder unbekannt oder die Ansteckung erfolgte über den Kontakt mit Wildtieren, z.B. auf der Jagd.

Aufgrund ihrer Häufigkeit werden Zahlen zu Zeckenstichen und Borreliose (auch Lyme-Krankheit genannt) über das Sentinella-Meldesystem erfasst, welches aus einem Netzwerk von Hausärzten besteht, die ihre Beobachtungen dem BAG auf freiwilliger Basis wöchentlich melden. Darauf basierend wird auf die gesamtschweizerische Anzahl hochgerechnet. Die Zahl der Arztbesuche wegen Zeckenstichen ist in der Regel höher als diejenige wegen Borreliose.

Diese Daten ermöglichen, die Öffentlichkeit zu orientieren und zu sensibilisieren. Interessierte Personen können sich auch über die vom BAG unterstützte Zecken-App informieren (siehe Link).

Quelle:
BAG, Zeckenübertragene Krankheiten - Lagebericht Schweiz

Link:
Mobile App, (App Zecke)

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