Bevölkerung
Das Tragen von Hygienemasken wird der Bevölkerung erst empfohlen, wenn Ausbrüche der pandemischen Grippe in der Schweiz auftreten. Für Kinder wird das Tragen von Masken nicht empfohlen. Masken sind nur im Zusammenhang mit den übrigen empfohlenen Hygienemassnahmen sinnvoll, welche von Kindern häufig nicht verstanden oder eingehalten werden können. Zudem müssen Masken tragende Personen in der Lage sein, bei allfälligen Beschwerden (zB eingeschränkte Atmung) ihre Maske selbständig zu entfernen.

In 2009 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlen, einen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken (Typ II oder IIR) pro Person (ausser Kinder) anzulegen.

Gesundheitspersonal
Für das Gesundheitspersonal werden Atemschutzmasken FFP2/FFP3 empfohlen. Diese werden in den frühen Pandemiephasen (Phase 3 und 4 WHO) und bei speziellen Arbeiten im Spital getragen. Für Menschen mit Atemschwierigkeiten können diese Masken gefährlich sein.

Für die Allgemeinbevölkerung werden Atemschutzmasken nicht empfohlen, da sie aufgrund ihrer schwierigeren Handhabung und des geringeren Tragekomforts von der Bevölkerung unsachgemäss angewendet werden könnten und somit unwirksam wären.

Quelle:
_BAG - Hygienemasken

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