Mit dem Sommer sind auch die Hitzetage zurück, welche dieses Jahr während einer epidemiologischen Risikosituation auftreten.
Gemäss BAG und aktuellem Wissensstand stellen Klimaanlagen kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus dar, solange sie korrekt betrieben und unterhalten werden.
Der Gebrauch von Ventilatoren und mobilen Klimageräten ist jedoch für das Übertragungsrisiko von Covid-19 nicht unproblematisch. Der Nutzen des Sicherheitsabstandes könnte durch das erneute Aufwirbeln von Tröpfchen beeinträchtigt werden.

In Frankreich wurden Empfehlungen zum Lüften von beruflich genutzten Räumen durch das Arbeitsministerium erlassen. Dabei sind zwei Prinzipien zu befolgen: Die Luft möglichst erneuern und das Vermischen begrenzen.
Das Ministerium für Gesundheit und öffentliche Gesundheit in Frankreich erinnert in seiner Präventionskampagne daran, dass der Gebrauch von Ventilatoren zur Luftdurchmischung und -auffrischung nur in Einzelbüros empfohlen wird. Vermieden werden sollen diese in geschlossenen oder teils geöffneten, kleinen Gemeinschaftsräumen, wo sich mehrere Personen (auch Maskenträger) befinden.
Ist die Verwendung von persönlichen Ventilatoren unumgänglich, um bei ausgeprägter Hitze akzeptable Arbeitsbedingungen aufrechterhalten zu können, muss die Luftströmungsgeschwindigkeit so begrenzt werden (<0.4 m/s), dass keine Zugluft spürbar ist.
Lufterfrischer (Gerät zur Luftstromkühlung mittels Wasserverdunstung) dürfen ebenfalls verwendet werden, sofern ein schwacher Luftstrom gewährleistet werden kann.

Allgemein wird empfohlen, Ventilatoren so nahe wie möglich aufzustellen und grösstmögliche Distanz einzuhalten, so dass sich keine weitere Person im Luftstrom befindet.

Quellen: 
BAG, Neues Coronavirus, FAQ
Ministère du Travail, Chaleur et canicule au travail : les précautions à prendre
Santé publique France, Canicule et Covid-19 : état des connaissances sur les mesures de prévention

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