Das BAG informiert:

Das BAG verzeichnete von Januar bis Mai 2021 eine ungewöhnliche Häufung von Hepatitis-E-Fällen, die weiter abgeklärt wurde. Von Januar bis Mai wurden über die ganze Schweiz verteilt insgesamt 105 Fälle gemeldet, fast dreimal so viele Fälle wie im gleichen Zeitraum in den Vorjahren. Betroffen waren mehr Männer als Frauen. Die Altersverteilung lag zwischen 18 und 87 Jahren. Trotz der systematischen Befragung der Fälle im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie und zahlreichen Lebensmittelanalysen konnte keine Infektionsquelle identifiziert werden.

Es konnte kein spezifisches Lebensmittel identifiziert werden, das ursächlich für den Ausbruch verantwortlich war. Jedoch konnte gezeigt werden, dass die Infektionen durch einen HEV-Subtyp, der in der Schweizer Schweinepopulation vorherrscht, verursacht wurden. Unter den humanen Fällen konnten drei Cluster identifiziert werden, die zeitgleich im Ausbruchsgeschehen auftraten. Ein direkter Zusammenhang zu kontaminierten Schweinefleischprodukten konnte aus technischen Gründen nicht verifiziert werden. Es bestand keine Cluster-Übereinstimmung zwischen einer positiven Schweineleber aus dem Monitoring und humanen Proben. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und humanen Fällen kann auf der Grundlage dieser Resultate weder bestätigt noch dementiert werden. Es konnte epidemiologisch gezeigt werden, dass Leberwürste und Streichleberwürste sowie rohe Schweinelebern in diesem Zeitraum (Januar bis Mai 2021) möglicherweise eine Rolle gespielt haben könnten, allerdings stützen sich diese Aussagen nur auf wenige Befragte und einzelne Lebensmittelanalysen. Es wird empfohlen, dass immunsupprimierte Personen oder solche, die an einer Leberkrankheit leiden, sowie Senioren und Seniorinnen, Schwangere und Kinder auf rohe oder ungenügend gekochte Schwein- oder Wildschweinefleischerzeugnisse verzichten sollten. Um eine mögliche Übertragung von Hepatitis E über Fleischprodukte zu verhindern, empfiehlt es sich, Fleischprodukte vor dem Verzehr vollständig durchzugaren. Weitere Massnahmen und Empfehlungen im Rahmen der Erkenntnisse dieser Ausbruchsuntersuchungen betreffend Fleischproduktion und -verarbeitung werden durch das BLV geprüft. Obwohl kein Lebensmittel identifiziert werden konnte, kann diese Ausbruchsabklärung als lehrreiches Beispiel im Sinne von One Health dienen, wie eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit von Behörden, Forschung und Produzenten zu einer umfassenden Ausbruchsabklärung beitragen kann.

Quelle:
BAG-Bulletin, 4/2022/p8

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