Das BAG informiert:
1. Passive Immunisierung von Säuglingen und Risikokindern gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) mit dem monoklonalem Antikörper Nirsevimab
Neu wird folgenden Zielgruppen die passive Immunisierung gegen RSV mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab empfohlen.
a) Säuglingen als empfohlene Basisimmunisierung für einen Schutz ab Beginn ihrer 1. RSV-Saison
_Alle Neugeborene, die zwischen Anfang Oktober und Ende März geboren wurden, sollen eine Einzeldosis des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab möglichst rasch nach ihrer Geburt erhalten.
_Alle Säuglinge, die zwischen Anfang April und Ende September geboren wurden, sollen eine Einzeldosis Nirsevimab im Oktober oder so bald wie möglich danach erhalten
b) Kindern mit bestimmten Risikofaktoren zu Beginn ihrer 2. RSV-Saison:
_Kindern, die aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen zu Beginn ihrer 2. RSV-Saison weiterhin ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, wird ebenfalls im Oktober oder so bald wie möglich danach eine Dosis Nirsevimab empfohlen.
2. Impfung gegen Pneumokokken mit einem konjugierten Pneumokokken-Impfstoff (PCV)
Seit Herbst 2024 steht ein weiterer, höher valenter PCV für die Altersgruppe 65 Jahre und älter zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Serotypenabdeckung pro Altersgruppe ab Alter 5 Jahre und Impfstoff wurde die PCV-Empfehlung angepasst:
_PCV-ungeimpfte Personen im Alter von ≥ 65 Jahren (ergänzende Impfung) und Risikopersonen ab Alter 5 Jahre wird neu als Impfstoff ein höher valenter PCV als PCV13 empfohlen.
_Bereits mit PCV13-geimpfte Risikopersonen im Alter von 5–64 Jahre und Personen ab Alter 65 Jahre wird zur Abdeckung der zusätzlichen Serotypen (nicht als Auffrischimpfung) neu eine einmalige ergänzende Dosis mit einem höher valenten PCV empfohlen, wenn die PCV13-Impfdosis ≥ 1 Jahr zurückliegt. Hinweise zur Kostenübernahme werden in den zielgruppen-spezifischen Kapiteln gegeben. In naher Zukunft werden weitere höher valente Pneumokokken-Impfstoffe erwartet, weshalb je nach individuellem Risiko auch zugewartet werden kann.
Aktueller Stand verfügbarer Pneumokokken-Konjugat-impfstoffe pro Altersgruppe, siehe Stellungnahme der EKIF auf www.ekif.ch.
3. Anpassung der Impfempfehlung gegen Covid-19
Die Impfempfehlung gegen Covid-19 aus 2023 wurde entsprechend den Empfehlungskategorien in den Impfplan integriert. Eine Impfung gegen Covid-19 wird im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für alle Personen ab 65 Jahren neu als ergänzende Impfung empfohlen. Die Impfung wird weiterhin auch Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21, sowie für Schwangere empfohlen. Die spezifischen Empfehlungen für Personen ab 6 Monaten mit schwerer Immundefizienz, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, wurden angepasst (siehe Kapitel 3.1.j). U. a. werden serologischen Tests zur Bestimmung des Impfschemas nicht mehr empfohlen. Die Integration in den Impfplan beruht auf der Annahme, dass sich eine Saisonalität von SARS-CoV-2 mit einer steigenden Anzahl von Fällen im Herbst/Winter etabliert, und dass Varianten des Virus mit einer ähnlichen Krankheitslast wie in den vergangenen Jahren in 2024/2025 und darüber hinaus zirkulieren.
4. Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
2024 wurde Genf neu in die Liste der Kantone mit FSME-Risiko aufgenommen, da Infektionen bei Personen auftraten, die den Kanton während der Inkubationszeit nicht verlassen hatten. Mit Ausnahme des Kantons Tessin gilt damit die gesamte Schweiz als FSME-Risikogebiet. Darüber hinaus liegt das Alter, ab dem die Impfung im Allgemeinen empfohlen wird, neu bei 3 Jahren (vorher ab 6 Jahren). Obwohl FSME bei Kindern als eine wenig schwerwiegende Krankheit gilt, wurden seltene schwere Fälle berichtet.
Wenn ein hohes Risiko einer Zeckenexposition besteht, kann die Impfung auch bei Kindern ab dem Alter von 1 Jahr in Betracht gezogen werden. Der Impfstoff ist ab dem Alter von einem Jahr zugelassen.
5. Impfung gegen saisonale Influenza mit einem Hochdosis-Impfstoff
Seit 2024 steht zusätzlich zu den Standardimpfstoffen ein Hochdosis-Grippeimpfstoff zur Verfügung, welcher für Personen ab 75 Jahren und Personen ab 65 Jahren mit einem zusätzlichen Risikofaktor empfohlen und vergütet ist. Neuere Daten bestätigen die höhere Wirksamkeit des Hochdosis- gegenüber Standardinfluenzaimpfstoffen. Deshalb ist für Personen ab 75 Jahren und für Personen ab 65 Jahren mit einem zusätzlichen Risikofaktor ein Hoch[1]Dosisimpfstoff gegenüber einem Standardimpfstoff vorzuziehen.
Hinweis
Impfung gegen Mpox (Affenpocken) / Impfung von Erwachsenen gegen RSV
Folgende Impfempfehlungen sind separat vom Impfplan publiziert:
_Impfung gegen Mpox: siehe BAG-Webseite Mpox (Affenpocken).
_Impfung gegen RSV von Erwachsenen: eine Empfehlung wurde am 18.11.24 publiziert und ist auf folgender BAG-Webseite einsehbar: Respiratorisches-Synzytial-Virus. Die Vergütung ist in Abklärung.
Quelle:
BAG, Schweizerischer Impfplan 2025