Das BAG informiert:
Das Epidemiengesetz (EpG) regelt, wie und durch wen übertragbare Krankheiten erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden. Es wird überarbeitet, um Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen und um dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann. Dazu gehört etwa auch, Antibiotikaresistenzen besser zu verhüten und zu bekämpfen.
Das Epidemiengesetz hat das Ziel, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es regelt, wie solche Krankheiten erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass sich Vieles im Gesetz bewährt hat. Gewisse Bereiche erfordern aber eine Anpassung. Die Revision baut auf diesen Erkenntnissen auf, richtet ihren Blick aber auch auf die gesundheitlichen Herausforderungen der Zukunft. Dabei muss berücksichtigt werden, dass jede Krise anders verläuft. Es ist daher wichtig, dass sich die Schweiz entsprechend vorbereitet und über das notwendige Instrumentarium verfügt, um besondere Gesundheitsgefährdungen wirksam verhüten und bekämpfen zu können.
Die Gesetzesrevision schafft die Grundlagen dafür. Dazu gehört, die Früherkennung bezüglich übertragbarer Krankheiten zu stärken, die Koordination zwischen Bund und Kantonen zu optimieren und für eine ausreichende Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zu sorgen.
Lehren aus der Pandemie
Die Schweiz hat die Covid-19-Pandemie verhältnismässig gut gemeistert. Das ad-hoc geschaffene Covid-19-Gesetz hat dabei geholfen. Es wurde in drei Volksabstimmungen jeweils deutlich angenommen. Wo sinnvoll, werden Regelungen aus dem Covid-19-Gesetz nun in das revidierte EpG übernommen. Dies betrifft zum Beispiel die finanzielle Unterstützung der Wirtschaft, wenn sie aufgrund von Einschränkungen in der besonderen oder ausserordentlichen Lage schwere Einbussen erleidet. Übernommen aus dem Covid-19-Gesetz wird auch, dass der Bundesrat Institutionen des Gesundheitswesens dazu beauftragen kann, Lagerbestände wichtiger medizinischer Güter und Bettenkapazitäten zu melden sowie Vorräte zu halten, zum Beispiel von Schutzmasken.
Gleichzeitig werden im revidierten EpG aber auch die Bedenken einiger Akteure in der Vernehmlassung bezüglich des grossen Handlungsspielraums des Bundesrates berücksichtigt: So muss der Bundesrat zum Beispiel neu das Parlament und die Kantone anhören, bevor er eine besondere Lage ausruft. Bei der Covid-19-Bewältigung hatte sich dies bewährt, war aber gesetzlich noch nicht geregelt.
Wichtigste Neuerungen
Das Ziel der Überarbeitung des Epidemengesetzes ist es, konkrete Verbesserungen für die Bevölkerung zu erreichen, wie zum Beispiel:
_Mehr und bessere, schnell zugängliche Informationen zur Entwicklung der Lage in Bezug auf Erreger wie z. B. das Grippevirus, Coronavirus, RSV etc. Auch die Quellen von Ausbrüchen im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. durch Listerien oder Salmonellen) können besser identifiziert und bekämpft werden
_Eine bessere Koordination der Schutzmassnahmen zwischen dem Bund und den Kantonen während einer Gesundheitskrise, z. B. im Bezug auf das Maskentragen im öffentlichen Verkehr
_Eine grössere Versorgungssicherheit bezüglich wichtiger medizinischer Güter
_Erleichterter Zugang zu Tests und Impfungen, z. B. durch Impfungen in Apotheken
_Eine verbesserte Sicherheit im Spital durch den sachgerechten Einsatz von Antibiotika und durch die Verhinderung von therapieassoziierten Infektionen
Erkennung von Bedrohungen und Überwachung der Lage
Die Revision des Epidemiengesetzes (EpG) ermöglicht es, neue technische Möglichkeiten wie das Abwassermonitoring zur frühzeitigen Erkennung von Krankheitserregern systematischer zu nutzen und so den Schutz der Bevölkerung zu stärken. Zudem fördert die Revision die Digitalisierung und Harmonisierung der Meldesysteme.
Quelle:
BAG, Revision Epidemiengesetz