Die Empfehlungen des Schweizerischen Expertenkomitees für Reisemedizin (EKRM) zur Malariaprävention wurden aktualisiert und vom BAG publiziert.

Die Verschreibung eines Medikamentes zur notfallmässigen Selbstbehandlung (NSB) wurde neu auf Personen beschränkt, die sich in einem Gebiet mit geringem Malariarisiko aufhalten und während und/oder nach dem Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden keine medizinische Einrichtung erreichen können. Im Falle von über 24 Stunden anhaltendem oder wiederauftretendem Fieber und sofern keine Arztkonsultation möglich ist, soll eine NSB durchgeführt werden.

Die Welt- und Regionalkarten wurden aktualisiert. Innerhalb eines Landes kann das Malariarisiko zwischen minimal, gering bis hoch schwanken. Diesbezüglich wurden 2019 die Malariastrategien für Reisende, basierend auf definierten Kriterien, regional angepasst.

Potenziell vulnerablen Personen für einen schweren Malariakrankheitsverlauf (Schwangere, Kinder, Senioren, Immunkompromittierte) wird eine individuelle Risikoabwägung und Strategie bezüglich Malaria-Präventionsmassnahmen empfohlen.

Migranten, die in ihr Ursprungsland reisen, sind für einen hohen Anteil der importierten Malariafälle verantwortlich. Sie sollten vor einer Reise in ein Malariarisikogebiet informiert und beraten werden.

Unverändert gilt: Alle Personen, die sich mindestens sieben Tage in einem Malariarisikogebiet aufhalten und Fieber >37.5 ºC haben, müssen schnellstmöglich einen Arzt zum Ausschluss einer Malaria konsultieren.

Quelle:
_BAG - Bulletin, 30/2019

Link:
_BAG - online, Impfungen und Malariaschutz bei Auslandreisen

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