Da es noch keinen Covid-Impfstoff gibt, ist der Schutz vor anderen respiratorischen Infektionskrankheiten bei Risikogruppen besonders wichtig. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie wird in der Schweiz eine erhöhte Nachfrage nach Pneumokokkenimpfstoffen festgestellt.
Die Pneumokokkenimpfung hat keinen direkten Einfluss auf den Krankheitsverlauf von COVID-19, schützt Risikopatienten jedoch vor invasiven Pneumokokkeninfektionen, wie sie als Komplikationen anderer respiratorischer Infektionen (z.B. Grippe) auftreten können.

Der Konjugatimpfstoff PCV13 Prevenar13® ist in der Schweiz seit 2014 der einzige empfohlene Pneumokokkenimpfstoff:
-Alle Säuglinge: 3 Impfdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten. Nachholimpfungen gegen Pneumokokken sind bis zum 5. Geburtstag empfohlen. Die Anzahl der Dosen hängt vom Alter zum Zeitpunkt der ersten Impfung ab (siehe Schweizerischer Impfplan, S.12).
-Personen mit erhöhtem Risiko für invasive Pneumokokkenerkrankungen (IPE): Personen mit geschwächtem Immunsystem, Chronischkranke (Details siehe Schweizerischer Impfplan, S.22).

Eine Auffrischimpfung wird nicht empfohlen. Die Impfung von Kindern >5 Jahren und erwachsenen Risikopatienten umfasst eine Einzeldosis, ausser in bestimmten Situationen (Transplantation, gefährdete Kinder <2 Jahren), siehe Schweizerischer Impfplan, S.22.

Für andere als die erwähnten Personengruppen gibt es keine Indikation für diese Impfung.

In vielen Ländern empfehlen Experten, ältere und/oder immunsupprimierte Personen mit PCV13 (Prevenar13®) und ein Jahr später mit PPV23 (Pneumovax®) zu impfen.
Der Polysaccharid-Impfstoff Pneumovax® wird in der Schweiz nicht mehr empfohlen, zum einen aufgrund seiner geringen Wirksamkeit, zum andern wegen der negativen Auswirkungen auf das immunitäre Gedächtnis. Gemäss Infovac sprechen Risikopatienten, insbesondere Senioren und Immunsupprimierte nur schwach oder vorübergehend (2 Jahre?) auf Polysaccharide an. Aufgrund der momentanen Serotypenverteilung bei IPE in der Schweiz sind zurzeit keine Auffrischimpfungen oder Zusatzimpfungen mit PPV23 empfohlen.
Wurde eine Person kürzlich mit PPV23 geimpft (in der Schweiz seit 2014 nicht mehr empfohlen), so ist ein Minimalabstand von 12 Monaten einzuhalten bevor die PCV13-Impfung erfolgt, um eine optimale Immunantwort auf PCV13 zu erhalten.

Vermutlich in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bestehen bereits Versorgungsengpässe mit Pneumovax®, insbesondere in Deutschland. Der Impfstoff ist momentan auch in der Schweiz nicht erhältlich.

Quellen:
Schweizerischer Impfplan 2020
BAG, Empfehlungen zur Verhinderung von invasiven Pneumokokkenerkrankungen bei Risikogruppen
Infovac Bulletin spezial COVID-19
Infovac Bulletin Nr. 1/2020

Zurück