Die Ankündigung der Zulassung von Antigen-Schnelltests in der Schweiz vom 28. Oktober und ihre mögliche Einführung in Apotheken warfen viele Fragen auf.

pharmaSuisse begrüsste diesen Entscheid und trifft bereits Vorbereitungen, damit die Apotheken die Dienstleistung sicher anbieten können. Zahlreiche Vorbereitungen sind bereits im Gange, wie z.B. die Versorgung der Apotheken mit Testkits und Schutzausrüstung, die praktische Ausbildung der Apothekenteams in der Durchführung von Nasen-Rachen-Abstrichen und die Dokumentation des Testverfahrens. Wann die ersten Apotheken in der Lage sein werden, Tests anzubieten, lässt sich derzeit noch nicht sagen. 
pharmaSuisse strebt eine schrittweise Einführung dieses Dienstes an. Ziel ist es, dass bis Ende Jahr jede dritte Apotheke in der Lage sein wird, symptomatischen Patienten einen Schnelltest anzubieten.

Die Antigen-Schnelltests reagieren qualitativ auf virale Antigene und liefern normalerweise in weniger als 30 Minuten ein Ergebnis. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Abstrich an der hinteren Nasenwand genommen. Die Apotheker müssen daher zunächst in der Durchführung des Tests geschult werden.

Die Kosten der Schnelltests werden vom Bund übernommen, sofern die betroffenen Personen die vorgegebenen Kriterien des BAG bezüglich Krankheitsverdacht, Probeentnahme und Meldung erfüllen (BAG-Link siehe unten, Teststrategie und Übernahme der Testkosten). Apotheker werden auf der gleichen Basis wie andere Anbieter für ihre Screening-Dienstleistungen entschädigt.

Der Antigen-Schnelltest ist indiziert für Personen, welche seit weniger als vier Tagen Symptome des neuen Coronavirus aufweisen, nicht zu den besonders gefährdeten Personen zählen, nicht im Gesundheitswesen arbeiten und keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Der Test kann auch bei asymptomatischen Personen durchgeführt werden, die aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person eine Meldung über die SwissCovid-App erhalten haben oder vom Arzt oder der kantonalen Behörde angeordnet wurde.

Laut BAG wird die Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests anfangs begrenzt sein, jedoch laufend zunehmen.

Apotheken, welche die Dienstleistung eines COVID-19-Schnelltests anbieten, werden laufend aufgeführt unter www.ihre-apotheke.ch .
In der Zwischenzeit sind die Kantone dafür verantwortlich, den Zugang zu den Tests zu gewährleisten. Die Liste der Testorte ist auf der Website des BAG verfügbar (BAG-Link siehe unten, Wo kann ich einen Test machen?)

Quellen:
pharmaSuisse Medienmitteilung, 28.10.2020
BAG, Coronavirus: Testen

Zurück