Das BAG informiert:

Zusammenfassung der Empfehlungen

Postexpositions-Prophylaxe (PEP)
_Personen mit engem Kontakt zu einer Person mit invasiver Meningokokken-Erkrankung (IME) im Zeitraum zwischen 7 Tagen vor Krankheitsausbruch und 24 Stunden nach Therapiebeginn qualifizieren unabhängig von ihrem Meningokokken-Impfstatus für eine PEP. Dies gilt sowohl für IME Einzelfällen wie auch für IME-Häufungen und -Ausbrüche.

_Reine räumliche Nähe zu einem IME-Fall (z.B. im Flugzeug, Zug, Auto, Zimmer) gilt nicht als enger Kontakt und ist per se keine Indikation für eine PEP. Dies gilt auch für diejenigen Personen, die in die medizinische Erstversorgung des Indexfalles involviert waren (sofern kein ungeschützter Kontakt mit Körpersekreten stattgefunden hat).

_In Kinderkrippen, anderen vorschulischen Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten soll aufgrund der erschwerten Differenzierung enger Kontakte die ganze Betreuungsgruppe als enger Kontakt definiert werden.

_Bei Einzelfällen in Schulen ist keine PEP indiziert, es sei denn, die Kriterien eines engen Kontaktes gemäss Infobox sind erfüllt. Ist die Differenzierung enger Kontaktpersonen auch hier erschwert, so können die Gesundheitsbehörden im Individualfall die gesamte Schulklasse als engen Kontakt definieren.

_Ciprofloxacin, Ceftriaxon und Rifampicin sind grundsätzlich geeignet für eine PEP, die Empfehlung variiert je nach Zielgruppe.

_Falls die initiale Behandlung nicht mit einem Cephalosporin
der dritten Generation erfolgt ist, sollten behandelte IME-Patienten/IME-Patientinnen vor Entlassung aus dem Spital ebenfalls eine PEP erhalten (Penicillin führt nicht zu einer Eradikation der Meningokokken aus dem Nasen-Rachen-Raum).

Impfung
_Personen mit engem Kontakt zu einer an IME erkrankten Person sollten möglichst früh (auch ohne Vorliegen der Serogruppentypisierung) idealerweise gleichzeitig mit der PEP mit einem Konjugatimpfstoff gegen die Serogruppen A, C, W, Y (MCV-ACWY) geimpft werden, sofern keine MCV-ACWY-Impfung in den letzten 12 Monaten verab reicht wurde. Ist der Indexpatient/die Indexpatientin an einer durch Serogruppe B ausgelösten IME erkrankt, so entfällt die Impfempfehlung mit MCV-ACWY.

Impfschema MCV-ACWY:
-Alter 2–6 Monate: 3 Dosen im Abstand von jeweils mindestens 2 Monaten, 4. Dosis im Alter von 12 bis 16 Monaten minimal 6 Monate nach 3. Dosis
-Alter 7–23 Monate: 2 Dosen im Abstand von 4 Woche
-Alter ≥24 Monate: 1 Dosis

_Bei IME-Ausbrüchen oder Häufungen durch Serogruppe B soll eine erweiterte postexpositionelle Impfempfehlung mit 4CMenB (Bexsero®) durch die zuständigen Gesundheitsbehörden evaluiert werden.

Impfschema 4CMenB (Bexsero®) (off label ausserhalb Alter 11–24 Jahre):
-Alter 2–11 Monate: 2 Dosen im Abstand von 8 Wochen im ersten Lebensjahr, 3. Dosis im zweiten Lebensjahr minimal 6 Monate nach 2. Dosis
Prophylaktische Gabe von Paracetamol (20mg/kg) unmittelbar nach der Impfung sowie 6 und 12 Stunden danach empfohlen
-Alter ≥12 Monate: 2 Dosen mit Minimalabstand von 4 Wochen

_Nicht geimpfte IME-Patienten/IME-Patientinnen sollten nach Genesung sowohl mit MCV-ACWY als auch mit 4CMenB (Bexsero®) geimpft werden.

Allgemein
_Personen mit engem Kontakt zu einer an IME erkrankten Person sollen über Frühsymptome einer IME informiert werden sowie darüber, dass bei deren Auftreten ein Arzt/eine Ärztin konsultiert werden muss. Frühsymptome können Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Petechien und Hautausschlägen sein. Auch atypische Symptome wie gastrointestinale Beschwerden können Frühsymptome einer IME
sein.

Quelle:
BAG-Bulletin, 22/2022/p8

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