Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Dopingliste 2022 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2022 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Substanzklasse der Glukokortikoide sowie die Substanz Salbutamol.

Glukokortikoide
Ab dem 1. Januar 2022 gelten strengere Regeln für Glukokortikoide. Zusätzlich zur oralen und rektalen Anwendung sind im Wettkampf neu jegliche Injektionen verboten. Neben den aktuell bereits verbotenen intravenösen und intramuskulären Injektionen sind ab dem 1. Januar 2022 z.B. auch intraartikuläre Injektionen von Glukokortikoiden verboten.
Mit der Veröffentlichung der Dopingliste 2022 von Antidoping Schweiz Ende November 2021 folgen weitere Informationen und Praxisempfehlungen zu den Auswaschphasen (washout periods) von Glukokortikoiden.

Salbutamol
Ab dem 1. Januar 2022 gelten ein tieferer Dosierungsgrenzwert und angepasste Zeitintervalle für die Inhalation von Salbutamol. Die maximal erlaubte Dosierung zur Inhalation beträgt neu 600 Mikrogramm Salbutamol innerhalb von 8 Stunden in aufgeteilter Dosierung. Weiterhin darf die Dosis dabei 1600 Mikrogramm in 24 Stunden nicht überschreiten.

Quellen:
antidoping.ch
WADA, World Anti-Doping Agency, Summary of major modifications and explanatory notes

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