Das BAG informiert:

Mit der im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 verabschiedeten KVG-Änderungen können Apothekerinnen und Apotheker neu prophylaktische Impfungen zulasten der OKP durchführen. Die Kosten für diese Impfungen und die Impfberatung werden von der OKP übernommen.

Diese Änderung schafft einen niederschwelligen Zugang zu Impfangeboten für Erwachsene und stärkt die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung. Es ist davon auszugehen, dass damit die Durchimpfungsrate bei Erwachsenen zum Beispiel gegen die Grippe oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verbessert werden kann. Dadurch können Krankheiten, die durch Impfungen vermieden werden können, verhindert bzw. schwere Krankheitsverläufe reduziert werden.  Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Neben diesen Änderungen wurde eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen.

Quelle:
BAG, Grundversicherung: Einsparungen von jährlich 92 Millionen Franken durch Tarifsenkungen – einfacherer Zugang zu Impfungen

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