Das BAG hat eine Liste von Desinfektionsmitteln veröffentlicht, die zur Bekämpfung von Influenza- und Coronaviren zugelassen sind und z.B. in Apotheken und Drogerien oder in Supermärkten verkauft werden.

Gemäss Biozidprodukteverordnung, VBP, werden je nach Verwendungszweck vier Arten von Produkten unterschieden:
Produktart 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene zur Anwendung auf der Haut, typischerweise zur Händedesinfektion
Produktart 2: Desinfektionsmittel für Oberflächen, Materialien, Geräte und Möbel, Krankenhäuser, Heime, Labors und Industrie
Produktart 3: Desinfektionsmittel zur Anwendung im Veterinärbereich
Produktart 4: Desinfektionsmittel für Flächen, die mit Lebens- oder Futtermitteln in Berührung kommen

Die aufgeführten Desinfektionsmittel haben sich gegen Bakterien, Hefen und behüllte Viren als wirksam erwiesen. Es ist allgemein bekannt, dass behüllte Viren empfindlicher auf Desinfektionsmittel reagieren als unbehüllte. Die in der Liste aufgeführten Produkte sind daher gegen Corona- und Influenzaviren aktiv.

Quellen:
BAG, Liste der vom BAG zugelassenen Desinfektionsmittel zur Bekämpfung von Influenza- und Coronaviren, 16.04.2020
Biozidprodukteverordnung, VBP

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