Swissmedic möchte Sie über die Einführung der spezifischen Kennzeichnung von DHPC und behördlich angeordnetem Informationsmaterial ab Juli 2025 informieren.


Zusammenfassung

  • Künftig werden alle von Swissmedic genehmigten «Mitteilungen zur Arzneimittelsicherheit» (Direct Healthcare Professional Communication, DHPC) mit dem Symbol «Rote Sicherheitsinformation» gekennzeichnet. Nicht behördlich genehmigte Kommunikationen dürfen dieses Symbol nicht tragen.
  • Behördlich angeordnetes Informationsmaterial wird, in Anlehnung an das Symbol «Rote Sicherheitsinformation», mit dem Symbol «Blaue Sicherheitsinformation» gekennzeichnet. Dieses Symbol darf ausschliesslich zur Kennzeichnung von Informationsmaterial verwendet werden, das von Swissmedic angeordnet wurde.
  • Durch die Schaffung eines Wiedererkennungswertes sollen die Adressaten der DHPC und des Informationsmaterials diese wichtigen Sicherheitsinformationen in Zukunft verlässlicher identifizieren können und somit Informationsdefizite minimiert werden.


Detaillierte Informationen dazu können dem PDF-Dokument entnommen werden.

Quelle:
Swissmedic, Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung von Mitteilungen zur Arzneimittelsicherheit (DHPC) und behördlich angeordnetem Informationsmaterial

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