Swissmedic informiert:
Die Ergebnisse der diesjährigen gemeinsamen Schwerpunktaktion der kantonalen Heilmittelbehörden und Swissmedic machen deutlich, wie wichtig qualifizierte medizinische Fachpersonen und konforme Produkte für die Sicherheit der Konsument/innen sind.
Das Wichtigste in Kürze
Die Anwendung von Fillern birgt Risiken. Filler dürfen nur von Ärzten und Ärztinnen oder durch diplomierte Pflegefachleute mit entsprechender Weiterbildung unter direkter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes oder einer Ärztin angewendet werden.
In 52 % der Betriebe – allesamt Kosmetikstudios – wurden Mängel hinsichtlich der beruflichen Qualifikation der Anwenderinnen und Anwender festgestellt.
In allen (100 %) inspizierten Kosmetikstudios, die Fillerbehandlungen anbieten, wurden Mängel festgestellt – entweder bei der Qualifikation des Personals, der Konformität der verwendeten Produkte oder den Lagerbedingungen.
61 % der inspizierten Filler wurden nicht gemäss Herstellerangaben gelagert und bei 9 % der inspizierten Produkte war das Haltbarkeitsdatum bereits überschritten.
Quelle:
Swissmedic, Erhebliche Mängel bei der Anwendung von Medizinprodukten zur Faltenunterspritzung («Filler»)


