Das BAG informiert:

Ab dem 27. Juli 2022 ist Paxlovid® (Nirmatrelvir [PF-07321332]/Ritonavir) für Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf auf Rezept in Apotheken oder bei selbsdispensierenden Ärztinnen und Ärzten verfügbar (bisher nur in den von den Kantonen bestimmten Zentren).

Paxlovid® ist rezeptpflichtig und darf nur an Personen mit einer bestätigten Covid-19 Erkrankung verschrieben werden. Arzneimittelinteraktionen sind häufig und müssen bei jeder Verschreibung überprüft werden, z. B. anhand der Fachinformation oder eines Arzneimittelcheckers (Liverpool website). Für weitere Informationen ist die Fachinformation zu konsultieren.

Quelle:
BAG, Therapien für Covid-19 Patientinnen und Patienten

Links:
Bestellung bis Abrechnung «Paxlovid®» Apotheken
Bestellung bis Abrechnung «Paxlovid®» SD-Ärzteschaft
Liste Notfall-Abgabestellen «Paxlovid®»
Bestellformular «Paxlovid®»

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