Das BAG informiert:

Die Expertenarbeitsgruppe Nirsevimab empfiehlt zusammen mit der EKIF und dem BAG, dass alle Säuglinge im ersten Lebensjahr eine einmalige Dosis des monoklonalen Antikörpers (mAB) Nirsevimab (Beyfortus®) als Grundimmunisierung zur Prophylaxe von Respiratory Syncytial Virus (RSV)-Infektionen erhalten. Nirsevimab soll wie folgt verabreicht werden:

a. Säuglinge geboren von April bis und mit September
Verabreichung von einer Dosis Nirsevimab im Oktober oder so bald wie möglich danach.
Nirsevimab kann gleichzeitig mit gängigen Impfstoffen (DTPa-IPV-Hib-HBV, PCV, Meningokokken-Impfstoffen, MMR, MMRV) an einem anderen Injektionsort (im Abstand von mindestens 2,5 cm) verabreicht werden.

b. Neugeborene geboren zwischen Anfang Oktober und bis und mit März
Verabreichung von einer Dosis Nirsevimab in der ersten Woche nach der Geburt, idealerweise auf der Entbindungsstation (sofern die Verabreichung hier vergütet wird) oder im Fall einer Hospitalisation nach der Geburt, wenn immer möglich (und falls vergütet) im Spital, je nach Ermessen der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes, vor der Entlassung.

Falls im Herbst 2024 die stationäre Verabreichung von Nirsevimab (auf der Entbindungsstation oder im Spital) nicht vergütet wird, dann soll Nirsevimab spätestens bei der ersten ambulanten Kontrolle in der Praxis gegeben werden. Idealerweise sollen die künftigen Eltern bereits vor der Geburt von den Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Geburtshelferinnen und Geburtshelfern und/oder Allgemeinärztinnen und -ärzten über Nirsevimab informiert werden.

Darüber hinaus wird im Oktober eine Dosis Nirsevimab für Kinder im Alter von 24 Monaten oder jünger empfohlen, die am Beginn ihrer 2. RSV-Saison stehen und bei denen – nach Feststellung der behandelnden Fachärztin/des behandelnden Facharztes – chronische angeborene oder erworbene Erkrankungen vorliegen, die mit einem anhaltend hohen Risiko für schwere RSV-Verläufe einhergehen.

Diese Erkrankungen umfassen unter anderem:
_Hämodynamisch signifikante angeborene oder erworbene Herzfehler (z.B. zyanotische Herzfehler)
_Pulmonale arterielle Hypertonie
_Chronische Lungenerkrankungen (wie moderate bis schwere BPD, Lungenfehlbildungen und zystische Fibrose)
_Angeborene Stoffwechselstörungen mit Auswirkung auf die Herz- oder Lungenfunktion
_Angeborene oder erworbene neurologische Erkrankungen (wie Epilepsie und Zerebralparese) und neuromuskuläre Erkrankungen
_Immunschwäche (angeboren, erworben oder therapeutisch induziert)
_Down-Syndrom und andere Chromosomenanomalien
_Frühgeburtlichkeit: Gestationsalter von <33 Wochen
_Andere chronische Erkrankungen, die wahrscheinlich zu einer schweren RSV-Erkrankung führen (z.B. chronische Lebererkrankungen oder Organfehlbildungen).

Bei Kindern, die sich einer Herzoperation mit kardiopulmonalem Bypass oder extrakorporaler Membranoxygenierung unterziehen müssen, wird die Gabe einer zusätzlichen Dosis Nirsevimab empfohlen, sobald das Kind postoperativ stabil ist, um einen ausreichenden Serumspiegel von Nirsevimab sicherzustellen (siehe hierzu auch: Fachinformationen zu Beyfortus® auf www.swissmedicinfo.ch sowie www.accessdata.fda.gov/drugsatfda_docs/label/2023/761328s000lbl.pdf.)

Eine Kontraindikation besteht für Kinder mit bekannten schweren allergischen Reaktionen auf Nirsevimab oder einen der Inhaltsstoffe von Beyfortus®.

Nach einer bereits durchgemachten RSV-Infektion:

Für die Immunisierung infrage kommender Kinder sollte Nirsevimab nicht in derselben Saison verabreicht werden, in der sie bereits eine RSV-Infektion durchgemacht haben, es sei denn, es besteht die Gefahr eines Verlustes der humoralen Immunität (kardiopulmonaler Bypass oder extrakorporale Membranoxygenierung).

In Situationen mit begrenztem Nirsevimab-Angebot sollte der Antikörper vorrangig an die oben genannten Hochrisikopatientinnen und -patienten in ihrer 1. und 2. RSV-Saison sowie an gesunde zwischen Oktober und März geborene Kinder, die ein erhöhtes Risiko für RSV-bedingte Hospitalisationen aufweisen, verabreicht werden.

Die Impfung von Schwangeren mit dem (in der Schweiz aktuell noch nicht zugelassenen) RSV-Impfstoff Abrysvo® bietet einen hohen Schutz für das Neugeborene gegen schwere LRTI in den ersten Lebensmonaten (Kampman, 2023). Für das Jahr 2024 ist dieser maternale Impfstoff noch nicht in der Schweiz erhältlich.

Säuglinge, die während der RSV-Saison geboren werden und deren Mütter während der Schwangerschaft (zum Beispiel im Ausland) bereits Abrysvo® erhalten hatten, gelten im Allgemeinen als ausreichend geschützt. Die Verabreichung von Nirsevimab sollte in diesen Fällen daher nur in ganz bestimmten Situationen in Erwägung gezogen werden, in denen das Risiko einer ineffizienten transplazentaren Übertragung von Antikörpern besteht (Verabreichung von Abrysvo® weniger als 14 Tage vor der Geburt, Geburt mit einem Gestationsalter von <37 Wochen, mütterliche Immunsuppression, einschliesslich HIV-Infektionen mit nicht unterdrückter Viruslast), Risiko eines Verlusts der humoralen Immunität (nach kardiopulmonalem Bypass oder extrakorporaler Membranoxygenierung) oder eine Komorbidität, die das Risiko einer lebensbedrohlichen RSV Erkrankung birgt, festgestellt von der behandelnden Fachärztin oder dem behandelnden Facharzt.

Quelle:
BAG-Bulletin, 37/2024/p15

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