Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben im Rahmen des Impfplans 2019 die Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre überarbeitet. Die Anpassungen vereinfachen den Impfkalender, gewährleisten aber denselben Schutz für Säuglinge und Kleinkinder wie zuvor. 

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B, wo das Impfschema neu 3 statt 4 Dosen vorsieht. Die Impfung gegen diese sechs Krankheiten erfolgt mit einem einzigen Sechsfachimpfstoff. Die 3 Dosen werden nun im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht. Gestrichen wurde die vormals im Alter von 6 Monaten verabreichte Dosis. Die epidemiologische Situation in der Schweiz und die Daten zur Wirksamkeit ermöglichten diese Vereinfachung, die bereits in vielen anderen Ländern zur Anwendung kommt.

Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) nun früher empfohlen wird als zuvor. Die beiden Dosen sollten im Alter von 9 und 12 Monaten verabreicht werden. Dies gewährleistet einen frühzeitigeren Schutz aller Säuglinge.

Die weiteren Anpassungen sind im Einzelnen im Impfplan 2019 ersichtlich. Jede Änderung wird auch in einem Artikel im BAG-Bulletin vom 25. März 2019 erläutert.

Quelle:
_Bundesamt für Gesundheit, Medienmitteilung vom 25.03.2019

Link:
Bundesamt für Gesundheit (BAG) - online: Schweizerischer Impfplan 2019
Bundesamt für Gesundheit (BAG) - online: BAG-Bulletin 13/2019

Zurück