Das BAG informiert:

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Impfungen nach Artikel 12a KLV und die dazugehörige Beratung von der Franchise befreit. Diese Massnahme, die beispielsweise die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken oder Meningokokken betrifft, soll die Impfrate in der Schweiz erhöhen und ist Teil des Aktionsplans der Nationalen Strategie Impfungen. Der Selbstbehalt für die Versicherten bleibt unverändert. 

Quelle:
BAG, Grundversicherung: Impfungen ab dem 1. Januar 2026 von der Franchise befreit, 10.06.2025

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