Dieses Jahr wurden bis Ende Februar 50 Masernfälle registriert. 2018 waren es zur gleichen Zeit 12 Fälle. Dies entspricht einer Zunahme von 317%. Betroffen waren die Kantone Neuenburg, Waadt, Genf, St. Gallen, Zürich und Bern.

Die schwersten Komplikationen bei Masern sind Pneumonie und Enzephalitis. Letztere kann schwere neurologische Schäden zur Folge haben. Ohne Impfung würde es in der Schweiz schätzungsweise jährlich zu 15 bis 40 masernbedingten Todesfällen kommen.

Um eine grössere Verbreitung zu verhindern, ist die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Impfstatus zu überprüfen und bei Bedarf die nötigen Impfungen nachzuholen. Für einen vollständigen Schutz sind zwei Impfdosen erforderlich.
Im neuen Impfplan 2019 wird die Masernimpfung nun für Kind im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen, um das Expositionsrisiko für Kleinkinder zu limitieren.
Bis jetzt wurde die MMR-Impfung ab 12 Monaten empfohlen. Für Kinder, welche Betreuungseinrichtungen besuchen (Kinderkrippe, Tagesmutter), wurde die erste Impfung ab 9 Monaten und die zweite zwischen 12 und 15 Monaten empfohlen.

In der Schweiz gibt es einen monovalenten Impfstoff (Measles Vaccine) oder kombinierte MMR-Impfstoffe wie M-M-RVAXPRO oder Priorix®.

Bei Auftreten von Fieber und roten Flecken soll umgehend ein Arzt konsultiert werden. Nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person kann noch innerhalb von 72 Stunden nachgeimpft werden.

Die Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Ärzte sind verpflichtet, neue Krankheitsfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Der Kantonsarzt kann für ungeimpfte Kinder einen Schulausschluss von maximal 21 Tagen aussprechen.

Quellen:
_Infovac Bulletin Nr.1/2019
_Factsheet Masern, BAG - online

Link:
BAG - online, Masern

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