Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilen mit, dass die in der Schweiz zugelassenen Tollwutimpfstoffe immer noch sehr beschränkt verfügbar sind. Durch ein Pflichtlager unter der Aufsicht des BWL ist die Versorgung für Notfälle (postexpositionelle Impfung für Personen, die möglicherweise dem Tollwut-Virus ausgesetzt waren) gewährleistet.

Die BAG hat eine Anpassung der Impfempfehlungen publiziert. Es wird Ärztinnen und Ärzten, Impfzentren und Spitälern empfohlen, Dosen für die postexpositionelle Impfung zu reservieren. Ausserdem sollten bis zu einem gewissen Masse Impfdosen für präexpositionelle Impfungen sichergestellt werden. Sie sind für Personen vorgesehen, die beruflich mit dem Tollwutvirus in Kontakt kommen könnten.

Die Impfung von Personen, die einem Tollwutrisiko ausgesetzt sind, ist ganz wichtig und muss nach folgender Priorisierung erfolgen:
a. Postexpositionelle Impfung: vollständige Tollwutimpfung und eine Dosis Immunglobulin (Berirab®) für vorher ungeimpften Personen.
b. Präexpositionelle Impfung von beruflich exponierten Personen (in der Schweiz oder im Ausland);
c. Präexpositionelle Impfung von Reisenden in enzootischen Gebieten (unabhängig von der Dauer der Reise) bei Arbeit mit Tieren, Velo- oder Motorradreisen, Trekking, beschränktem Zugang zu medizinischer Versorgung;
d. Präexpositionelle Impfung anderer Reisender.

Jede präexpositionelle Impfung so weit wie möglich aufschieben, bis sich die Versorgung mit Tollwutimpfstoffen wieder normalisiert hat, und bevorzugt Kinder impfen, bei denen das Risiko für Bisse und ernsthafte Bisswunden höher ist.
Zur Einsparung von Impfdosen empfiehlt das BAG, das neue Impfschema der WHO für die präexpositionelle Impfung gesunder Personen anzuwenden, und zwar unabhängig von der Indikation und unter Einhaltung der Priorisierungskriterien: Gesunde Reisende erhalten gemäss diesem Schema bei der präexpositionellen Impfung 2 Dosen.

Zur Erinnerung sind nachfolgend die Indikationen aufgeführt:
1. Reisen nach Asien und Afrika: Impfung bei Aufenthalt von > 3 Monaten
Ausnahme: indischer Subkontinent: Impfung bei Aufenthalt von > 1 Monat
2. Reisen nach Südamerika: keine Impfung
Ausnahme: Bolivien: Impfung bei Aufenthalt von > 3 Monaten

Quellen:
_Swissmedic Mitteilung 26.09.19 Impfstoffe gegen Tollwut: Lieferprobleme bis mindestens 2020
_BAG Bulletin 30/19, Beschränkte Verfügbarkeit von Tollwutimpfstoffen bis auf Weiteres: übergangsweise Anpassung der Impfempfehlungen

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