Verschiedene Firmen haben sogenannte Antigen-Schnelltests (Ag-Schnelltests) zur immunologischen Analyse auf das SARS-CoV-2 Antigen entwickelt. 
Der Bund hat vorsorglich mit zwei Herstellern von solchen Tests Liefervereinbarungen getroffen (circa 1,5 Millionen Tests pro Monat). Der Schweiz würde also neu eine Testkapazität (Ag-Schnelltests und PCR-Tests) von etwa 70'000 Tests pro Tag zur Verfügung stehen.

Das BAG hat die Schweizerische Gesellschaft für Mikrobiologie (SGM) beauftragt, ein Validierungsprotokoll und Validierungskriterien zu entwickeln, um die verfügbaren Ag-Schnelltests zu evaluieren und mit einem spezifischen und standardisierten Protokoll zu vergleichen. 

In der Schweiz wurden so bis jetzt zwei Ag-Schnelltest so durch die SGM evaluiert und validiert:

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test; Hersteller: Roche (7785297)
Panbio COVID-19 Ag Rapid Test; Hersteller: Abbott (7785295)


Die SGM wird dem BAG über die Testergebnisse der Validierung Bericht erstatten. Gemäss BAG dauert eine Validierung rund 2–3 Wochen. Anfang Dezember ist somit mit weiteren validierten Schnelltests zu rechnen.

Die Ergebnisse aus ersten Studien zeigen, dass die vom Bund anerkannten Ag-Schnelltests infizierte Personen mit Symptomen in den ersten vier Tagen der Symptomatik sehr zuverlässig erkennen (hier ist eine Sensitivität von über 87 Prozent zu erwarten). Die Ergebnisse deuten an, dass die Tests bei denjenigen Patienten, die zum Zeitpunkt der Probenentnahme infektiös sind, noch deutlich empfindlicher sind. Diese Ergebnisse liegen deutlich über den Empfehlungen der WHO für Ag-Schnelltests.

Die Zuteilung der durch den Bund gesicherten Mengen an Ag-Schnelltests an die Kantone erfolgt durch das Labor Spiez. Die Kantone sind für die Zuteilung der ihnen zugeteilten Antigen-Schnelltest-Kontingente zuständig. Mittelfristig werden ausserhalb der kantonalen Kontingente auch Tests-Kits direkt bei den Pharma-Grossisten verfügbar sein. Teilweise wird das aber von den Kantonen anders gehandhabt und eine Verwendung von Schnelltests in Apotheken ausserhalb der Kontingentierung ist dort nicht erlaubt – beispielsweise im Kanton Graubünden. Bei Fragen, wenden Sie sich an Ihren Kantonalverband.

Quellen: 
BAG, Fachinformationen über die COVID-19-Testung
pharmaSuisse, Coronavirus: Update Nr. 33 + 34/2020
pharmaSuisse, FAQ Antigen-Schnelltest Coronavirus

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