Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von Pilzen zurückzuführen sind. Abgesehen von Spezialfällen (Allergien, ungenügend gekochte Pilze, Zersetzung der Pilze usw.), betreffen die Vergiftungen meistens Personen, die einen Bestimmungsfehler gemacht haben.

Alle Pilze müssen vor der Zubereitung einem Pilzkontrolleur gezeigt werden. Es besteht kein Zweifel an der Nützlichkeit der Kontrollen für privat gesammelte Pilze. Die meisten Gemeinden in der Schweiz bieten in der Pilzsaison den Sammlern unentgeltliche Pilzkontrollen an.

Für eine optimale Kontrolle ist folgendes zu beachten:
- Zum Sammeln der Pilze immer Körbe verwenden, niemals Plastik- oder Papiersäcke! Pilze nicht  der Wärme aussetzen (z.B. im Autokofferraum).
- Nur Pilze in einwandfreiem Zustand pflücken, mit Vorsicht und von Hand.
- Die Pilze sind vorgeputzt, d.h. frei von Erde, Laub usw. und nach Arten getrennt vorzuweisen.
- Im eigenen Interesse sind sämtliche gesammelten Pilze vorzuzeigen.

Auf der Internetseite der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO) findet man eine Liste der Pilzkontrollstellen gelistet nach Gemeinde oder Kanton, verschiedene kantonale Vorschriften sowie nützliche Ratschläge für die Ernte und den Verzehr.

Quelle:
VAPKO, Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane

Links:
VAPKO, Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane 
Tox Info Suisse, Vergiftungssyndrome durch Pilze
Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH)

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