Der Bundesrat will Patientinnen und Patienten den Zugang zu Cannabisarzneimitteln erleichtern. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen, das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufzuheben. Für die ärztliche Verschreibung braucht es keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit mehr. Der Verkauf und Konsum von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke bleibt dagegen verboten. Die Gesetzesänderung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Quelle:
BAG, Cannabis

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