Das BAG informiert:

Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen, welche die meldepflichtigen Infektionskrankheiten einzeln nennt, muss im Zusammenhang mit dem vermehrten Auftreten von Infektionen mit dem Affenpockenvirus in Europa, Nordamerika und Australien geändert werden. Es wird eine Meldepflicht für klinische und laboranalytische Befunde eingeführt. Gleichzeitig wird auf die aktuellste Version der Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien für Covid-19 des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 2.Mai 2022 verwiesen. Die Änderung tritt am 20. Juli 2022 in Kraft.

Quelle:
BAG-Bulletin, 29/22/p7

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