Das BAG informiert:

In den letzten Wochen hat sich die bereits angespannte Arzneimittel-Versorgungssituation weiter verschärft und den ambulanten Bereich erreicht. Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 01.02.2023 darüber informiert, dass die wirtschaftliche Landesversorgung die Situation im «Fachbereich Heilmittel» deshalb neu als problematisch einstuft. Im Rahmen einer Taskforce prüft sie gemeinsam mit anderen Bundesstellen kurzfristige Massnahmen. Zusätzlich werden die bereits laufenden Projekte zur langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit weitergeführt.

Die wirtschaftliche Landesversorgung hat am 31. Januar 2023 die Lage bei der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln neu als problematisch eingestuft. Die WL sieht folgende Hauptgründe für die Verschärfung der Lage:

Der weltweite Mangel an Antibiotika wurde durch Covid-19 und die Produktionsengpässe bei den Wirkstoffen bedingt durch Lockdowns insbesondere in China massiv verschärft. Dieses globale Problem sowie die aktuell starke und langandauernde Infektionswelle führen auch in der Schweiz dazu, dass die Nachfrage nicht mehr vollständig durch das Angebot gedeckt werden kann.

Die Versorgungsstörungen betreffen zunehmend orale Formen und damit den ambulanten Bereich (zum Beispiel Apotheken und Arztpraxen oder Behandlung zu Hause) und nicht wie in den letzten Jahren die Spitäler. Der ambulante Bereich ist deutlich schwerer durch Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung kontrollierbar als der Spitalbereich: Erstens sind mehr Dienstleister (Ärzte und öffentliche Apotheken) betroffen und zweitens sind die Distributionswege (Verteilung über Grossisten) nicht mehr durch die Zulassungsinhaberin direkt zu kontrollieren. Bei Grossisten erfolgt die Bestellabwicklung grösstenteils vollautomatisiert, manuelle Kontrollen und Beschränkungen sind kaum umsetzbar.

Lage verschlechtert sich seit 2019

Die Versorgungslage bei Arzneimitteln verschlechtert sich seit mehreren Jahren stetig. Dies verdeutlicht die Statistik der Meldestelle der wirtschaftlichen Landesversorgung: Die Zulassungsinhaberinnen sind verpflichtet, Engpässe bei lebenswichtigen Medikamenten der Meldestelle zu melden. Im Jahr 2022 ist die Anzahl Meldungen auf der Heilmittelplattform um rund 9 % gegenüber 2019 gestiegen, dies nach einem Rückgang während der beiden Covid-Jahre. Über 150-mal wurde im Jahr 2022 ein Pflichtlagerbezug beantragt. Dies entspricht einem neuen Höchststand. In rund 120 Fällen wurde der Markt daraufhin mit Waren aus den Pflichtlagern versorgt. Die steigende Zahl an Marktrückzügen erschwert zudem den Ersatz betroffener Arzneimittel. Immer häufiger sind Produkte mit Monopolcharakter betroffen. Vor diesem Hintergrund beurteilte die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage bei Arzneimitteln bisher bereits als «stark unter Druck» und gab bereits Pflichtlager frei.

Wirtschaftliche Landesversorgung setzt eine Taskforce ein

Als Konsequenz der verschärften Lage prüft die wirtschaftliche Landesversorgung mehrere Massnahmen in Absprache mit den betroffenen Stellen namentlich im Departement des Innern (EDI) sowie im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Als kurzfristige Massnahme wurde die «Taskforce Engpass Medikamente» gebildet. Sie hat ihre Arbeiten unter der Leitung des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung aufgenommen. Sie konzentriert sich auf die Möglichkeiten rasch umsetzbarer und sofort wirksamer Massnahmen. Diese beziehen sich auf die einzelnen Störungen und können bestenfalls Linderung bringen.

Mittel- und langfristige Massnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung werden bereits vom BWL und BAG gemeinsam evaluiert. Dabei geht es insbesondere darum, die Störungen früher und breiter zu erfassen, deren Management zu erleichtern sowie die Marktbedingungen insgesamt zu verbessern, mit dem Ziel weniger Störungen zu haben.

Quelle:
BAG, Verschärfung bei der Arzneimittelversorgung: Die wirtschaftliche Landesversorgung prüft weitere Massnahmen

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