Mit Kreuzotter (=Vipera berus) und Aspisviper (=Vipera aspis), den zwei in der Schweiz vorkommenden Giftschlangen, kommt es jedes Jahr zu einzelnen Bissverletzungen. Zur Unterscheidung von den ungiftigen Nattern dient die Pupillenform. Vipern haben vertikale Spaltpupillen (wie bei der Katze), während sich Nattern durch runde Pupillen auszeichnen. Vipern sind kleiner und ihr Körper ist gedrungener. Ist eine Schlange länger als 90 cm, ist sie mit Sicherheit ungiftig. Einheimische Vipern sind alle kleiner.

Vipern sind nicht aggressiv und greifen Menschen niemals an. Sie flüchten, sobald man sich ihnen nähert. Werden die Tiere jedoch angegriffen, können sie beissen.

Die Aspisviper ist eine sehr formenreiche Schlangenart. Beträchtliche Unterschiede in der Färbung (grau, braun oder schwarz) und Beschuppung existieren nicht nur von Region zu Region, sondern auch unter den Tieren ein und derselben Population. Dorsal sind zahlreiche schwarze Flecken sichtbar, entweder einzeln oder in Form einer Zickzacklinie.
In der Schweiz umfasst das Verbreitungsgebiet der Aspisviper die Alpensüdseite (Tessin und südliche Bündnertäler), den Südwesten des Landes (Rhonetal, Genferseegebiet), die Alpen und westlichen Voralpen (VS, VD, FR, BE), sowie die Jurakette (von Genf bis auf die Höhe von Brugg am linken Aareufer).

Die Kreuzotter ist weniger polymorph und zeigt dorsal eine regelmässige Zickzacklinie und eine Reihe dunkler Flecken entlang beider Seiten. In den Bergregionen beträgt die Länge durchschnittlich 50-55 cm. Exemplare in den Ebenen sind ca. 10 cm länger.
In der Schweiz kommt diese Art hauptsächlich nördlich der Alpen, mehrheitlich in den östlichen Regionen vor. Weit verbreitet ist die Kreuzotter in den Kantonen SZ, UR, SG und vor allem GL und GR. Im restlichen Alpenraum sind nur vereinzelte Populationen anzutreffen. Die Kreuzotter ist im Juramassiv sehr selten und beschränkt sich auf das der Romandie zugehörige Gebiet. Im Mittelland ist schliesslich nur ein einziger Standort bekannt (Kanton Zürich).

Schlangen und Reptilien allgemein, welche in der Schweiz streng geschützt sind, dürfen weder getötet noch in Gefangenschaft gehalten werden.

Quelle:
_Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch)
_Tox Info Suisse

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