Swissmedic informiert:
Im Schweizer Markt besteht ein Wildwuchs mit Cannabinoid-haltigen Produkten bezüglich Auslobungen, Angeboten und der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben für den eigentlichen Verwendungszweck der betreffenden Produkte. So werden z.B. häufig Produkte unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht, sind aber zur Einnahme vorgesehen. Diese Produkte erfüllen nur die Sicherheitsanforderungen von WC Reinigern etc., nicht aber diejenigen für die Einnahme. Dazu müssten sie zwingend die rechtlichen Vorgaben des Lebens- oder Heilmittelrechts erfüllen; nur so können diese Produkte sicher verwendet werden.
Nach mehreren Jahren des CBD-Booms tauchen am Markt zunehmend Produkte auf, die gezielt mit anderen Cannabinoiden angereichert werden. Sie werden häufig als Raucherwaren (z.B. Blüten, e-Zigaretten) vermarktet, als Lebensmittel oder als Produkte zur oralen Einnahme angeboten. Die Bewerbung zielt auf die Gesundheit oder das allgemeine Wohlbefinden ab.
Das vorliegende Merkblatt gibt einen Überblick über die angebotenen CBD- und anderen Cannabinoid-haltigen Rohstoffe und Produkte sowie deren Einstufung und Verkehrsfähigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage. Es dient primär als Vollzugshilfe, um die jeweilige Zuständigkeit (Behörde) aufzuzeigen und einen einheitlichen Vollzug zu fördern. Gleichzeitig sollen mögliche Anbieter über die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben informiert werden. Für weitere Informationen zu Abgrenzungsfragen wird auf den Bericht «Abgrenzungskriterien Heilmittel – Lebensmittel bezüglich oral einzunehmender Produkte» sowie auf den Leitfaden «Abgrenzungskriterien der kosmetischen Mittel zu den Heilmitteln und Biozidprodukten» verwiesen.
Die Vollzugshilfe wurde vom behördenübergreifenden Fachgremium für Abgrenzungsfragen (ehemals «Technische Plattform für Abgrenzungsfragen») mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Gesundheit BAG, des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic, der Kantonsapothekervereinigung KAV und des Verbands Schweizer Kantonschemiker VKCS, erarbeitet. Die Inhalte werden im Fall von Gesetzesrevisionen oder relevanten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
Quelle:
Swissmedic, Produkte mit Cannabidiol (CBD) und anderen Cannabinoiden, die nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen - Überblick und Vollzugshilfe