Das BAG informiert:
In der Schweiz haben im vergangenen Jahr 187 Personen nach ihrem Tod Organe gespendet. 637 Menschen erhielten ein oft lebensrettendes Organ, 115 stammten aus einer Lebendspende. Angehörige lehnen eine Spende häufig ab, wenn der Wille der betroffenen Person nicht bekannt ist. Eine Willensäusserung hilft, den persönlichen Entscheid zu einer Spende umzusetzen und entlastet die Angehörigen. Ein neuer Kurzfilm aus der Sicht eines Betroffenen zeigt, wie lebensverändernd eine Spende und eine Äusserung sein kann.
Im letzten Jahr wurden 187 verstorbene Personen zu Organspenderinnen und Organspendern. Dies ist leicht weniger als im Jahr 2023, in dem ein Höchstwert vom 200 Spenden erreicht wurde. Insgesamt wurden 539 Organe von verstorbenen und 115 Organe von lebenden Personen transplantiert. 637 Empfängerinnen und Empfänger haben dadurch eine neue Perspektive bekommen: Ihre Lebensqualität wurde stark verbessert oder sogar ihr Leben gerettet.
Die Zahl der Personen auf der Warteliste ist leicht gesunken: Ende 2024 warteten 1331 Personen auf mindestens ein Organ (2023: 1391).
Einführung der Widerspruchsregelung mit nationaler Organspende-Kampagne
Die Schweizer Bevölkerung hat am 15. Mai 2022 der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organ- und Gewebespende zugestimmt. Sie besagt, dass jeder Mensch nach dem Tod als Spenderin oder Spender gilt, ausser er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch geäussert. Ist kein Wille der betroffenen Person bekannt, so werden die Angehörigen befragt. Sie können einer Organentnahme widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die Person sich dagegen entschieden hätte.
Damit jede Person ihren Willen klar und verbindlich festhalten kann, wird der Bund neu ein Organ- und Gewebespenderegister schaffen. Für die Identifikation im Register soll die elektronische Identität (E-ID) verwendet werden. Die Einführung des Registers ist somit abhängig von der Verfügbarkeit der E-ID und erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.
Mit Blick auf die Einführung der Widerspruchsregelung ist eine umfassende Information der Bevölkerung zentral. Die nationale Bevölkerungskampagne wird zeitgleich mit der Einführung des Registers starten.
Bis es so weit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen vorliegt.
Mit der Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende» (www.leben-ist-teilen.ch) informiert das BAG regelmässig zum Thema Organspende.
Quelle:
BAG, Organspendezahlen 2024