Das BAG informiert:
Die Durchführung einer Impfserologie ist nur in seltenen Fällen indiziert und betrifft ausschliesslich spezifische Bevölkerungsgruppen. Üblicherweise messen serologische Tests bindende Antikörper, die nicht zwangsläufig ein Schutzkorrelat darstellen. Daher lässt sich aus ihrem Nachweis nicht mit Sicherheit auf einen durch die Impfung vermittelten Schutz schliessen.
Für die in der aktualisierten Tabelle aufgeführten Erreger ermöglichen festgelegte Schwellenwerte eine verlässliche Vorhersage des Immunschutzes. Bei allen anderen Erregern kann ein serologisches Ergebnis keine eindeutige Aussage darüber machen, ob eine Person tatsächlich geschützt ist.
Quelle:
BAG-Bulletin, 51/2025/p10


