Das BAG informiert:
Hier geht es zu den häufigsten Fragen rund um die offengelegten Covid-19-Impfstoffverträge – und die Antworten dazu.
Wie steht es um die Sicherheit und Wirksamkeit der Covid-19-Impfstoffe?
Bevor ein Impfstoff verwendet werden kann, muss dieser grundsätzlich zugelassen sein. Dafür ist in der Schweiz das unabhängige Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig. Die Anforderungen daran sind streng: Eine Zulassung erfolgt nur, wenn der Impfstoff nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualität ist. Diese Vorgaben müssen immer erfüllt sein – sie galten auch während der Corona-Pandemie.
Der Bund hat nur Impfstoffe verwendet, die über eine Swissmedic-Zulassung verfügten. Der Impfstoff von AstraZeneca gehörte zum Beispiel nicht dazu. Dieser war bei uns – im Unterschied zur EU – nicht zugelassen. Die Impfstoffe von Moderna und Novavax, deren Beschaffungsverträge nun veröffentlicht worden sind, haben den strengen Prüfprozess von Swissmedic durchlaufen, die Anforderungen erfüllt und so die Zulassung bekommen.
Angesichts der speziellen Umstände in der Corona-Pandemie hat der Bund gewisse Risiken der Hersteller übernommen und ihnen zum Beispiel zugesichert, Haftpflichtzahlungen zu ersetzen, die sie gegenüber Geschädigten allenfalls zahlen müssten, falls es dazu kommen sollte («Schadloshaltung»). Da der Bund aber von Vornherein nur von Swissmedic zugelassene Impfstoffe verwendet hat, konnte dieses Risiko stark gesenkt werden. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.
Die Hersteller bleiben zudem nach Schweizer Haftungsregeln verantwortlich, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, das beispielsweise bei Produktionsfehlern zur Anwendung kommt.
Link Swissmedic: FAQ zu den Covid-19 Impfstoffen
Warum hat der Bund Zusagen zur Haftung gemacht?
Das hing damit zusammen, dass es in einer Krisensituation wie in einer Pandemie wichtig ist, dass von den Herstellern schnell wirksame und sichere Impfstoffe entwickelt werden. Gleichzeitig gab es eine enorme Nachfrage nach Impfstoffen. Aufgrund der damaligen Situation und der vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen setzten die meisten Staaten darauf, Impfstoffe zu beschaffen. Es herrschte entsprechend ein starker Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Impfstoffdosen.
Es war daher wichtig und im Interesse der Schweizer Bevölkerung, sich die vertraglich verpflichteten Mengen von den Herstellern frühzeitig und fest zusichern zu lassen. Das beeinflusste die vertraglichen Konditionen. Die Schweiz wäre sonst nicht zum Zug gekommen.
Die Vertrags-Konditionen hingen von weiteren Faktoren ab – zum Beispiel auch davon, wie früh ein Impfstoff vertraglich verpflichtet werden konnte, wie rasch und verbindlich er geliefert werden konnte oder wie gross der Markt war.
Der Bund hat nur Impfstoffe verwendet, die über eine Swissmedic-Zulassung verfügten und von Swissmedic entsprechend auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft worden sind.
Woran hat sich der Bund bei der Beschaffung der Impfstoffe orientiert?
Der Bund hat eine auf Sicherheit ausgerichtete Strategie verfolgt. Dazu hat er frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft, und das in ausreichender Menge. Die Strategie war so ausgelegt, dass jederzeit die ganze Bevölkerung mehrmals geimpft werden konnte. Alle Impfstoffe mussten eine Zulassung von Swissmedic und entsprechend die strengen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit erfüllt haben.
Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Die Oberaufsicht des Parlaments (GPK) stellte im Prüfbericht fest, dass die Schweiz in der Lage gewesen sei, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit den besten und jeweils aktuellsten auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen zu gewährleisten (vgl. Jahresbericht 2023).
Gibt es in der Schweiz Entschädigungen für Impfschäden – und wie hängt das mit den Verträgen bzw. Haftungsklauseln darin zusammen?
Es ist zu unterscheiden zwischen Haftpflichtzahlungen und anderen Entschädigungen:
- Haftpflichtzahlungen: Die Hersteller bleiben grundsätzlich nach normalen Schweizer Haftungsregeln gegenüber geschädigten Personen verantwortlich. Der Bund hat aber angesichts der speziellen Umstände in der Corona-Pandemie gewisse Risiken der Hersteller übernommen und ihnen z.B. zugesichert, allfällige Haftpflichtzahlungen gegenüber Geschädigten zu ersetzen («Schadloshaltung»). Da der Bund von Vornherein jedoch nur von Swissmedic zugelassene Impfstoffe verwendet hat, konnte dieses Risiko stark gesenkt werden. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.
- Entschädigungen oder Genugtuungen: Bei nachgewiesenen schweren Nebenwirkungen kann der Staat über das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Entschädigungen oder Genugtuungen leisten, sofern keine andere Haftung greift. Bis Anfang 2026 erhielt das EDI 408 Gesuche um Zahlung nach Impfschäden im Zusammenhang mit der Pandemie. 300 davon wurden nach einer ersten formellen Prüfung zurückgewiesen. Zwei Gesuche wurden gutgeheissen, zwei abgelehnt. Die anderen Gesuche sind noch hängig.
Muss der Bund jetzt alle weiteren Verträge vollständig offenlegen – nach dem Prinzip «access to one, access to all»?
Das Prinzip «access to one, access to all» besagt: Ein einmal gewährter Zugang zu einem amtlichen Dokument nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ist auch bei jedem weiteren Zugangsgesuch für dieses Dokument in (mindestens) gleichem Umfang zu gewähren.
Mit der Publikation der Unterlagen auf der Website des BAG, die von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.2026 betroffenen sind, hat das BAG diese Unterlagen allgemein zugänglich gemacht.
Die Beschaffungsverträge mit den anderen Herstellern können vom BAG angesichts der vertraglichen Vertraulichkeitsvereinbarungen und wegen der zu wahrenden Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner, namentlich der Hersteller, nicht proaktiv offengelegt werden.
Hat der Bund für die Impfstoffe zu viel bezahlt?
Die Preise für einzelne Impfstoffdosen waren das Ergebnis vertraulicher Verhandlungen mit den jeweiligen Herstellern – in der Schweiz und auch in den EU-Ländern. Die entsprechenden Verträge wurden bislang nicht offengelegt, man kennt die vertraglichen Preise daher noch nicht.
Die Verträge des Bundes enthielten indes sogenannte «most favoured nations»-Klauseln, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Schweizer Preise in einem ähnlichen Rahmen wie in anderen europäischen Ländern liegen.
Quelle:
BAG, FAQ zu den Covid-19-Impfstoffverträgen


