Während des islamischen Fastenmonats Ramadan sind praktizierende Gläubige dazu verpflichtet, die Fastenregeln zu befolgen. Von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang darf weder gegessen noch getrunken werden. Dieses Jahr beginnt der Ramadan am 6. Mai 2019 und endet am Dienstag den 4. Juni 2019.

Auch Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 können zum Ramadan fasten. Aufgrund der Stoffwechselerkrankung sind sie aber nicht dazu verpflichtet. Damit das Fasten möglichst risikolos geschehen kann, müssen Diabetiker ihre Therapie an die neuen Essgewohnheiten anpassen und einige Regeln beachten. Insbesondere besteht während des Tages die Gefahr einer Hypoglykämie und nachts die Gefahr einer Hyperglykämie.

Personen mit Diabetes, welche während des Ramadans fasten möchten, müssen vorher ihren Arzt konsultieren, um sich über Risiken und Möglichkeiten zu informieren.
Über das Portal der schweizerischen Diabetesgesellschaft ist eine Informationsbroschüre mit dem Titel «Diabetes und Ramadan» erhältlich.

Quelle:
_Diabetesschweiz, Broschüre Diabetes und Ramadan

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