Um die Epidemie unter Kontrolle zu halten und um Infektionsketten zu unterbrechen, ist eine möglichst vollständige und frühzeitige Erkennung neuer COVID-19-Fälle zentral, um die Übertragungsketten schneller zu unterbrechen.

Indem die App Kontaktpersonen benachrichtigt, die der infizierten Person nicht persönlich bekannt sind, ergänzt die SwissCovid-App das klassische Contact Tracing – also die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.
Wenn eine Person mit der SwissCovid-App positiv auf das neue Coronavirus getestet wird, erhält sie von den kantonalen Behörden einen sogenannten Covidcode. Nur mit dem Covidcode kann sie oder er die Benachrichtigungsfunktion in der App aktivieren. Dadurch werden diejenigen App-Nutzerinnen/-Nutzer automatisch und anonym benachrichtigt, mit denen die Person während der Ansteckungsphase (zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome) in engem Kontakt stand.

Die benachrichtigen Personen können die in der App genannte Infoline anrufen und die weiteren Schritte abklären.
Hat eine benachrichtigte Person bereits Krankheitssymptome, sollte sie zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden, den Coronavirus-Check machen oder ihre Ärztin/ihren Arzt anrufen.

Asymptomatische Personen sollten während zehn Tagen unnötige Kontakte vermeiden, die Hygiene- und die Verhaltensregeln strikt einhalten und sich ab dem fünften Tag nach Kontakt einmalig testen lassen. Die Meldung der SwissCovid-App zeigt das Datum des Kontakts an. 
 
Bei einem negativen Testresultat befolgt die Person weiterhin die Hygiene- und die Verhaltensregeln. Ein negativer PCR-Test schliesst eine Infektion nicht aus, aber ein positiver Test ermöglicht es, die Übertragungsketten schneller zu unterbrechen. 
Der Test soll nicht wiederholt werden, wenn die Person asymptomatisch bleibt.

Die Tests (PCR und Serologie) werden seit dem 25. Juni 20 vom Bund bezahlt, wenn sie gemäss den Empfehlungen des BAG durchgeführt werden (s. Faktenblatt unten).

Quellen:
BAG Bulletin 28/2020/p8
BAG, COVID-19: Anweisungen zur Quarantäne, Stand 06.07 2020
BAG, Faktenblatt, Neue Krankheit Covid-19 (Coronavirus): Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf SARS-CoV-2 und der damit verbundenen medizinischen Leistungen 
BAG Neues Coronavirus: SwissCovid App und Contact Tracing

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