Das BAG informiert:

1. Impfung gegen Varizellen (Windpocken)

Die EKIF und das BAG haben die Empfehlungen zur Impfung gegen Varizellen re-evaluiert und mit dem Ziel angepasst, alle Säuglinge und noch nicht infizierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 39 Jahren einerseits vor Varizellen, andererseits zusätzlich auch vor einem später im Leben auftretenden Herpes Zoster (Gürtelrose) zu schützen.

Basisimpfung für Säuglinge: Die Impfung gegen Varizellen wird neu als Basisimpfung für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen (2-Dosen-Impfschema). Die Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen erfolgen (MMRV).

Nachholimpfung für Personen im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahren: Eine Nachholimpfung gegen Varizellen wird allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren (d. h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt waren und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten hatten.
Die Kosten der Basisimpfung gegen Varizellen von Säuglingen und die Nachholimpfung bis zum Alter von 39 Jahren wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.

2. Impfung gegen Meningokokken B für Risikopersonen

Seit August 2020 ist in der Schweiz ein Impfstoff zum Schutz vor Infektionen mit Meningokokken der Serogruppe B für Personen im Alter von 11–24 Jahren zugelassen (4CMenB, Bexsero®). Für definierte Personengruppen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko ab dem Alter von 2 Monaten wird seit Mai 2022 die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B zusätzlich zur bereits bestehenden Impfempfehlung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W, Y empfohlen. Das Impfschema ist altersabhängig, siehe Kapitel 3g.
Die Kosten der Impfung gegen Meningokokken B für die in Kapitel 3g definierten Risikogruppen wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die Altersgruppe 11–24 Jahre übernommen.

Quelle:
BAG, Schweizerischer Impfplan

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