Das BAG informiert:
Nach Abschluss der im Schweizerischen Impfplan verankerten Grundimmunisierung sind Auffrischungsimpfungen gegen Poliomyelitis nur im reisemedizinischen Kontext indiziert.
Aufgrund der zunehmenden Evidenz für die Langlebigkeit des durch die Grundimmunisierung induzierten Impfschutzes hat das Schweizerische Expertenkomitee für Reisemedizin (EKRM) in Zusammenarbeit mit Vertretern der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) die Empfehlungen für die Impfauffrischung gegen Poliomyelitis angepasst.
Neu wird das empfohlene Zeitintervall zwischen Auffrischungsimpfungen bei immunkompetenten Reisenden unter 65 Jahren von 10 auf 20 Jahre verlängert.
Bei immunkompromittierten Reisenden und Reisenden ab 65 Jahren wird die Empfehlung eines Intervalls von 10 Jahren zwischen den Auffrischungsimpfungen beibehalten, aufgrund der mangelnden Datenlage sowie der anzunehmenden Immunoseneszenz.
Quelle:
BAG-Bulletin, 20/2024/p10