Swissmedic informiert:
Trotz Warnhinweisen in den Arzneimittelinformationen kommt es bei der Anwendung von Octenisept® immer wieder zu Fehlanwendungen, die schwerwiegende Gewebeschädigungen zur Folge haben.
Der Wirkstoff Octenidin kann bei zu langer Kontaktzeit Schwellungen und Gewebeschäden verursachen und darf deshalb nicht zum Spülen von parodontalen Taschen, Wurzelkanälen oder Wundhöhlen verwendet werden. Das Wund- und Schleimhautantiseptikum ist ausschliesslich zur oberflächlichen Anwendung bestimmt.
Gewebsnekrosen, Erytheme sowie persistierende Ödeme sind mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen (unbekannte Häufigkeit), die nach Spülung tiefer Wunden mit Octenisept auftreten können.
Sowohl in der Arzneimittelinformation (Abschnitt «Warnhinweise», siehe Boxed Warning) als auch auf einem Aufdruck der Primärverpackung wird darauf hingewiesen, dass Octenisept nicht mittels Spritze in die Tiefe des Gewebes eingebracht werden darf und nur zur oberflächlichen Anwendung bestimmt ist (Auftragen mittels Tupfer oder Aufsprühen).
Trotz dieser Warnhinweise werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen die Spülung tiefer Wunden unter Druck zu schwerwiegenden Komplikationen mit Gewebeschädigungen geführt hat.
Quelle:
Swissmedic, Octenisept® und Fehlanwendung zur Spülung tiefer Wunden