Das BAG informiert:
Der Bundesrat will mit der Revision des Heilmittelgesetzes die Beschlüsse zur Stärkung der Versorgungssicherheit umsetzen. So soll der Marktzugang in der Schweiz erleichtert und die Herstellung von Arzneimitteln durch Apotheken bei Mangellagen breiter erlaubt werden. Zudem sollen die Regeln für den Versandhandel gelockert und die Einzelgabe von Arzneimitteln klarer geregelt werden.
Quelle:
BAG, Revision des Heilmittelgesetzes: Bundesrat will Arzneimittelversorgung stärken
Revision des Heilmittelgesetzes: Bundesrat will Arzneimittelversorgung stärken
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