Nahrungsergänzungsmittel können Stoffe enthalten, die in der Schweiz oder in der EU als neuartige Lebensmittel zugelassen sind und in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Magnesium-L-threonat ist in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen und darf daher auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn alle Anforderungen erfüllt sind (u. a. Höchstgehalt an Magnesium: 250 mg/Tag).
Quellen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission vom 17. Oktober 2024
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission vom 17. Oktober 2024


