Gemäss schweizerischem Impfplan wird die Tuberkuloseimpfung nur für Neugeborene und Säuglinge < 12 Monaten empfohlen (Risiko für die Entwicklung einer disseminierten Tuberkulose), welche ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben. Dies betrifft Säuglinge, deren Eltern aus einem Land mit hoher Tuberkuloseprävalenz (Afrika, Asien, Südamerika, Osteuropa) kommen und wahrscheinlich wieder dorthin zurückkehren. Im Alter über 12 Monaten ist die Tuberkuloseimpfung nicht indiziert. Ferienreisen mit beschränkter Aufenthaltsdauer sind keine Indikation für eine BCG-Impfung.

 

Der BCG-Impfstoff ist in der Schweiz ausser Handel und es gibt hierzulande keine Alternative. Laut Infovac wird nur noch empfohlen, die betroffenen Kinder nach Ankunft am Zielort impfen zu lassen.

In der Schweiz gibt es eine TB-Hotline (0800 388 388). Über diese Gratisnummer erhalten Ärzte Antworten von Experten auf Fragen zur Tuberkulosebehandlung in deutscher, französischer oder italienischer Sprache.
Der BCG-Stamm (Bacillus Calmette Guérin) kann auch zur intravesikalen Behandlung und Prophylaxe des nicht invasiven Karzinoms des Blasenurothels eingesetzt werden. Diese Medikamente - oncoTICE®, ImmuCyst® (a.H.), BCG-Medac® (F, D) - können jedoch nicht als Ersatz für den BCG-Impfstoff verwendet werden. Das Gleiche gilt auch im umgekehrten Fall.

Quellen:
_Schweizerischer Impfplan 2019
_Infovac Bulletin 11-12/2015
_Kompetenzzentrum Tuberkulose

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