Im Hinblick auf die bevorstehende Wiedereröffnung der Zahnarztpraxen am 27.04.2020 hat die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO entsprechende Empfehlungen publiziert.

Bei Patienten ohne Covid-19 Symptome dürfen zahnärztliche oder kieferorthopädische Eingriffe unter Einhaltung folgender Vorsichtsmassnahmen durchgeführt werden:
_Tragen einer Hygienemaske
_Vor einer Behandlung kann der Patient dazu angehalten werden, mit einer potenziell viruziden Lösung zu gurgeln, z.B. 30 Sekunden mit einer H2O2-Lösung 1.5% oder Povidon-Iod gemäss Herstellerangaben.

Es gibt keine gebrauchsfertige H2O2-Lösung 1.5%. Es kann aber die 3%ige Lösung verwendet werden, welche zum Zeitpunkt der Anwendung zur Hälfte verdünnt wird.

Chlorhexidin, das üblicherweise in der Mund- und Zahnpflege eingesetzt wird, ist bakterizid, aber nicht viruzid, im Gegensatz zu Peroxiden oder iodhaltigen Produkten.

Bei Patienten mit nachgewiesener Infektion oder Verdacht auf Covid-19, sowie bei Patienten mit Atemwegssymptomen oder Fieber dürfen nur unaufschiebbare Notfallbehandlungen durchgeführt werden. Ausserdem darf die Behandlung nur in einem separaten «Covid-19-Behandlungsraum» erfolgen.

Quellen:
Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, Vorgaben zum Betrieb einer Zahnarztpraxis während der Covid-19 Pandemie, Version 17.04.2020
NRF, Wasserstoffperoxid

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