Das BLV hat kürzlich mehrere Rückrufe von Lebensmitteln mit kontaminierten Sesamsamen publiziert. Diese Produkte sind gesundheitsgefährdend und müssen vom Markt zurückgezogen werden.

Ethylenoxid wurde in Indien zur Desinfektion von Sesamsamen vor dem Export verwendet. Die Anwendung dieser Substanz ist weder in der Schweiz noch in der EU zulässig. Werden Rückstände von Ethylenoxid in Lebensmitteln nachgewiesen, darf das betreffende Produkt nicht verkauft werden. Von diesen Rückrufen sind nur Sesamsamen aus Indien betroffen.

Ethylenoxid gehört zu den kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (CMR-Stoffe), deren Verwendung zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln in der EU seit 2011 verboten ist.

Sesamsamen aus Indien werden zurzeit von den Lebensmittelbetrieben und den kantonalen Vollzugsbehörden überprüft. Je nach Ergebnis werden Sofortmassnahmen ergriffen: Gesundheitsgefährdende Produkte werden umgehend vom Markt genommen. Sind solche Produkte bereits verkauft, werden Rückrufe oder öffentliche Warnungen publiziert.

Das BLV empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, die Produkte, welche von einem Rückruf oder einer Warnung betroffen sind, an die Verkaufsstellen zurückzubringen oder zu entsorgen.

Quelle:
BLV, Öffentliche Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln: Ethylenoxid in Sesamsamen aus Indien

Zurück