Das BAG informiert:

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem beschlossen, ab morgen Donnerstag, 13. Januar 2022 die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Isolation und Quarantäne ist die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt hat. Zudem sind die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen ist.

Quelle:
BAG, Coronavirus: Bundesrat schlägt Verlängerung der Massnahmen vor und verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage,  Medienmitteilung, 12.01.2022

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